Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0029  

 
 
Betreff: Erneuerung der Skateranlage im OT Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Herzog, Lutz
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Anhörung
18.11.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Im Jahr 1998 wurde an der heutigen Bahnstraße Ecke Prenzlauer Chaussee (B109) ein Skater-platz errichte. Im Jahr 2003 mussten die Skatergeräte abgebaut werden. Der Zustand  der Anlagenteile verschlechterte sich mit anhaltender Nutzungsdauer, so dass die gesamte Anlage nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entsprach.

 

Der brachliegende Skaterplatz soll nun wieder aufgebaut werden.

Mit der Lage an der B109 und unweit des Haltpunktes Basdorf ist der Platz gut erreichbar für Kinder und Jugendliche aus der gesamten Gemeinde Wandlitz.

 

Für einen großen Teil  der Jugendlichen zwischen 9 und 19 Jahren stellt das Skateboarden einen wesentlichen Eckpunkt im Rahmen ihrer aktiven Freizeitgestaltung dar und wirkt dem Bewegungsmangel vieler Jugendlicher entgegen.

In der Spielplatzkonzeption der Gemeinde Wandlitz ist die Skateranlage aufgeführt. In einer Befragung der Jugendlichen wurde dargelegt, dass in jedem Fall die Erneuerung gewollt ist.

 

Es liegen drei Varianten vor:

 

  1. Variante

 

Diese Variante stellt einen minimalen Aufwand dar. Die vorhandene Asphaltfläche wird nur stellenweise ausgebessert. Ansonsten wird die Fläche belassen. Die Anordnung  und Auswahl der Objekte wurde auf einen minimalen Kostenrahmen bezogen. Es wurde hierbei versucht, trotzdem vielfältige Nutzungsmöglichkeiten  zu schaffen.

            Die Einschätzung eines befragten aktiven Skateborders ergab, dass bei dieser Variante nur

            eine eingeschränkte Nutzung  wahrscheinlich ist, da die Geräte nur eine geringe Breite

            haben. Die Anlauf –und Auslaufbereiche sind recht kurz gehalten.

 

  1. Variante

 

Bei der Variante 2 wird die vorhandene Asphaltfläche komplett mit einer neuen Deck-schicht überzogen.

            Mit der Anordnung der Objekte wurde auch bei dieser Variante versucht, vielfältige            

            Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Geräte bieten mit einer Breite von ca. 4,80 m

            sehr gute Befahrungsmöglichkeiten. Die Kombination der  Geräte lässt ebenfalls eine

            Vielfalt von Nutzungsmöglichkeiten zu.

            Die Anlauf- und Auslaufbereiche sind allerdings auch hier recht kurz gehalten.

 

  1. Variante

 

In der Variante 3 wird die Asphaltfläche um 160 m² erweitert. Die vorhandene sowie die

ergänzte Fläche wird komplett mit einer neuen Deckschicht überzogen.

Die Vergrößerung  des Platzes erlaubt es, eine größere Anzahl von Elementen anzuordnen. Bei der Auswahl der Objekte wurde auch bei dieser Variante versucht,

vielfältige Möglichkeiten für die Nutzung zu schaffen. Die Anordnung bestimmter Geräte tragen zur größeren Attraktivität bei.

Die Anlauf- und Auslaufbereiche sind größer, so dass eine höhere Sicherheit gegeben ist.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgische Bauordnung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

99.927,82

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2008

122.050,78

56000.94860, 94000

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt auf Grundlage der vorliegenden Planung des  Ingenieurbüro Martina Hennersdorf vom 08.10.2008 die Erneuerung der Skateranlage im OT Basdorf gemäß Variante 3 durchzuführen.

 

Die Variante 3 stellt für die Skater die Optimalvariante dar. Neben der vielfältigeren Nutzbarkeit

bieten die größeren Anlauf- und Auslaufbereiche auch mehr Sicherheit.

Anlagen:

Anlagen: