Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Es werden zusätzliche Mittel in Höhe von 33.719,95 € auf der HH-Stelle 2.63000.94180 „Baumaßnahmen / Gemeindestraßen „Rekonstruktion Knüppeldamm an der Gierwiese“ benötigt. Der Sachverhalt wurde im Antrag ausführlich dargestellt – siehe Antrag in der Anlage. Ebenfalls wurde die Unabweisbarkeit im Antrag begründet. Die Deckung soll aus der HH-Stelle 2.63000.94600 „Baumaßnahmen / Gemeindestraßen „Erschließung Baugebiet Rosenstraße OT Basdorf“ erfolgen.
Gemäß Zuständigkeitsordnung und Haushaltssatzung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über den Antrag. Im Fall der Ablehnung wird die Ausschreibung aufgehoben und der Betrag muss in 2009 zum Haushalt angemeldet werden. Werden die Mittel dann genehmigt, muss die Ausschreibung wiederholt werden.
Gesetzliche Grundlagen Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2008 vom 13.12.2007 Finanzielle Auswirkungen: ja nein
* inkl. Haushaltsrest Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die überplanmäßige Ausgabe auf der HH-Stelle 2.63000.94180 in Höhe von 33.719,95 €. Anlagen: Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe vom 14.08.08. |
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