Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0387  

 
 
Betreff: Errichtung eines Anbaus an das Restaurant "Strandbad Wandlitzsee" in der
Gemarkung Wandlitz,Prenzlauer Chaussee 154, Flur 4, Flurstück 1732
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340065/08
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
02.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.09.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
15.09.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an das Restaurant „Strandbad Wandlitzsee“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1732 vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an das Restaurant „Strandbad Wandlitzsee“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 154, Flur 4, Flurstück 1732 vor.

 

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist das Baugrundstück als Sonderbaufläche „Strandbad“ dargestellt. Es ist planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Gemäß § 35 Absatz 1 BauGB sind im Außenbereich vorrangig so genannte privilegierte Vorhaben der Landwirtschaft, Forstwirtschaft o.ä. zulässig. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Folgende öffentliche Belange werden jedoch beeinträchtigt:

 

Bauvorhaben im Außenbereich sind in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und schonenden Weise auszuführen. Die Errichtung eines weiteren Teilgebäudes führt zu einer Erhöhung der Versiegelung auf dem Grundstück Strandbad Wandlitzsee“, so dass Belange des Naturschutzes und des Bodenschutzes beeinträchtigt sind.

 

Die Errichtung eines Anbaus an das Restaurant bringt darüber hinaus eine erhebliche Einschränkung und Behinderung der vorhandenen Sichtachse zum Wandlitzsee mit sich. Der freie Blick zum Gewässer ist nicht mehr gewährleistet, so dass im Falle der Realisierung des Vorhabens von einem geringeren Erholungswert des Areals im Bereich des Strandbades Wandlitzsee ausgegangen werden muss. Das Orts- und Landschaftsbild wird beeinträchtigt.

 

Das geplante Bauvorhaben ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung planungsrechtlich nicht zulässig.

 

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Beschlussvorlage lag weder der Nachweis über die erforderlichen Stellplätze noch über die Sicherung der Abstandsflächen vor.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 35 und 36 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Anbaus an das Restaurant „Strandbad Wandlitzsee“ auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 154, Flur 4, Flurstück 1732 wird nicht erteilt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(5 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Bauantrag