Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0726  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Breitscheidstraße / B 109" in der Gemarkung Wandlitz
Beschluss über die Weiterführung des Planungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:612001
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
02.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.09.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.09.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.11.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.12.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich B-Plan Breitscheidstraße-B 109

Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ für das Areal in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 1798, 1799, 1748 – 1751, 1854 und 1855 wurde am 08
Begründung / Erläuterung

 

Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ für das Areal in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 1798, 1799, 1748 – 1751, 1854 und 1855 wurde am 08.11.1999 durch die Höhere Verwaltungsbehörde mit Maßgaben genehmigt. Da die Maßgaben nicht erfüllt wurden, fiel der nicht rechtskräftige Bebauungsplan aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2003 auf  den Stand des Aufstellungsbeschlusses zurück.

 

Nach der besonderen Art der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplanentwurf ein allgemeines Wohngebiet und ein sonstiges Sondergebiet „Großflächige Einzelhandelsbetriebe – Ladengebiet“ fest. Im Sondergebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m² zulässig. Die verbindliche Bauleitplanung sollte der Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit integrierten kleinen Läden auf dem Grundstück Prenzlauer Chaussee/Breitscheidstraße, Flur 6, Flurstück 1799 (Vorgängerflurstück 484/1) dienen. Das Vorhaben wurde nicht realisiert.

 

Ein Vorhabenträger beabsichtigt nunmehr, innerhalb des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m² und einen Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von 500 m² zu errichten. Entgegen den Festsetzungen des Planentwurfes sollen die Stellplätze direkt an der Prenzlauer Chaussee und der Baukörper im rückwärtigen Grundstücksbereich angeordnet werden (vgl. Anlage 2). Geplant ist die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters und eines Getränkemarktes, die bereits im Ortsteil Wandlitz ansässig sind. Der bisherige Standort am südlichen Ortsrand von Wandlitz wird aufgegeben. Das Vorhaben entspricht den Empfehlungen des inzwischen beschlossenen Einzelhandelsstandort- und  Zentrenkonzeptes der Gemeinde Wandlitz, da es sich lediglich um eine Verlagerung eines bereits vorhandenen Marktes handelt. Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „Breitscheidstraße/B 109“ ist erforderlich, um Baurecht für die geplante Errichtung des Lebensmittelmarktes zu erlangen.

 

Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes  Brandenburg

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Das Verfahren zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße/B 109“ ist entsprechend der in der Anlage 2 dargestellten Gliederung des Baugrundstückes fortzuführen. 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: Flurkarte „Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße/B 109“

Anlage 2: Gliederung des Baugrundstückes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich B-Plan Breitscheidstraße-B 109 (169 KB)