Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gesellschaft für Interessenvertretung der OSE kommunale Aktionäre mbH (GfIdOKA) ist 1996 auf Initiative des Brandenburgischen Städte- und Gemeindebundes gegründet worden. Aufgabe der Gesellschaft ist es, die Interessen der Kommunen im Versorgungsgebiet der ehemaligen Oder-Spree-Energieversorgung (OSE), Rechtsnachfolger E.ON edis AG, gegenüber dieser Gesellschaft zu vertreten. Die Gemeinde Wandlitz ist mit folgenden Ortsteilen Mitgesellschafterin:
Der Gesellschaftsanteil betrug bisher für jede ehemals selbständige Gemeinde 100 €. Insbesondere durch die Gemeindegebietsreform und die damit verbundenen Gemeindezusammenschlüsse haben sich die Beteiligungen an der GfIdOkA verändert. Einzelne Gemeinden sind nach wie vor mit 100 € beteiligt während andere Gemeinden bis zu 1.800 € am gesamten Stammkapital der Gesellschaft von 25.720 € halten. Stimmrechte und Gewinnausschüttungen sind kaum an das Stammkapital gebunden; diese ergeben sich hauptsächlich aus den eingebrachten Aktien. Die Stimmenanteile ergeben sich wie folgt: 1 Stimme je 50€ am eingebrachten Stammkapital und 1 Stimme je 133 eingebrachte Aktien. Die Gemeinde Wandlitz hat bislang folgende Stimmen: 14 Stimmen aus Stammkapital (700€ / 50€) und 1.591 Stimmen auf Grund der eingebrachten Aktien (211.684 eingebrachte Aktien / 133 Aktien). Würde die GfIdOKA beispielsweise 100.000 € Gewinn ausschütten, entfällt auf eine Stimme ein Gewinn von 2,26 €. Bislang kam es zu keiner Ausschüttung. Die Gesellschafterversammlung der GfIdOKA hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2008 beschlossen, die Ungleichgewichtung der Gesellschafsanteile zu beseitigen und das zu zeichnende Stammkapital auf 500 € je Gemeinde festzusetzen. Für die Gemeinde Wandlitz ergibt sich aus diesem Beschluss eine Rückzahlung von 200 €. Der Rückzahlungsbetrag wird von der Gesellschaft erstattet. Die Veränderung der Beteiligung unterliegt gem. § 35 Abs. 2 Nr. 25 GO (ab 29. September 2008 § 28 Abs. 2 Nr. 21 Kommunalrechtsreformgesetz (KommRRefG)) der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung. Der Beschluss wird durch Notarvertrag vollzogen. Die Kosten hierfür trägt die GfIdOkA. Die neue Gesellschafterstruktur ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Gesetzliche Grundlagen
Gesellschaftervertrag der GfIdOkA Gemeindeordnung Kommunalrechsreformgesetz Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gesellschaftsanteil an der GfIdOKA von 700 € um Anlagen:
Übersicht neue Gesellschafterstruktur |
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