Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Verwaltung lag der o. g. Bauantrag der Schlossgut Dammsmühle Management GmbH vor. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Sondergebiet für Hotel, Erholung, Pflege, betr. Wohnen und Schulung dargestellt. Auf dieser Grundlage wurde von der Verwaltung das Einvernehmen erteilt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 35 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bauantrag zu Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Anlagen:
2 Seiten A 4 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||