Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde hat finanzielle Mittel für eine grundlegende Untersuchung der Ernst- Thälmann- Straße bereitgestellt. Der Planungsabschnitt erstreckt sich von der Bahnhofstraße bis zum Bauende an der Kita. Mit den ersten Planungsphasen wurde das Ingenieurbüro Martina Hennersdorf beauftragt. Das Ergebnis der Vorplanung kann wie folgt zusammengefasst werden.
Nach Verlegung der Schmutzwasserleitung wurde mit der Straßenwiederherstellung eine Tragdeckschicht aus Asphaltbeton, auf der östlichen Straßenseite, eingebaut. Insgesamt entspricht der Fahrbahnaufbau nicht den straßenbaulichen Erfordernissen. Die Anschlüsse an den Bordsteinen, Regeneinläufen, Schieber und Schächten sind im sehr schlechtem Zustand. Die Fahrbahn weist starke Unebenheiten auf. Es sind keine eindeutigen Gefälleverhältnisse vorhanden, so dass es bei Niederschlägen zu starken Pfützenbildungen kommt.
Hier sollen Parkmöglichkeiten für das KITA- Personal und für das Bringen und Abholen der Kinder geschaffen werden. Zusätzlich soll eine Wendemöglichkeit am Fahrbahnende errichtet werden. In der Vorplanung ist der Lösungsansatz derart gestaltet, dass ca. 17 PKW Stellflächen vorgesehen sind und die Weganbindung zu den Garagen als Wendemöglichkeit genutzt werden kann. Für eine ortsnahe Niederschlagsentwässerung werden im Nebenbereich Mulden angelegt.
Die Betonhochborde auf der östlichen Seite wurden mit dem Gehwegbau erneuert und können erhalten bleiben. Die Borde auf der westlichen Seite sind zu erneuern.
Die anliegenden Grundstücke befinden sich zum größten Teil in kommunalem Eigentum, somit ist die Baumaßnahme weitestgehend mit Gemeindemitteln zu finanzieren. Der Planansatz für die Einnahmehaushaltstelle kann daher nur mit ca. einem Drittel der Baukosten herangezogen werden. Auf Grund der Erschließungsfunktion für das Siedlungsgebiet, den gemeindlichen Einrichtungen und des Schulbusverkehrs ist die Ernst- Thälmann- Straße als Haupterschließungsstraße einzustufen. Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden für den grundhaften Ausbau von Erschließungsstraßen 50 % der Investitionskosten als Anliegerbeitrag berechnet.
Das Ingenieurbüro Martina Hennersdorf ist durch die Beteiligung bei der Planung zur Schmutzwasserverlegung mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. Die Aufgabenstellung für die Grundlagenermittlung und Vorplanung wurde fachgerecht umgesetzt und dargestellt. Es wird vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Martina Hennersdorf Nelkengasse 26, 16348 Wandlitz mit den weiteren Planungsphasen zu beauftragen.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeindeordnung (GO) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Weiterführung der Vorplanung, bis zur Genehmigungsplanung, mit folgenden Eckpunkten:
2. Das Ingenieurbüro von dem die Vorplanung erarbeitet wurde mit den weiteren Planungsphasen zu beauftragen.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Anlagen:
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