Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0717  

 
 
Betreff: Vorplanung Gehweg- und Straßenbau Ernst- Thälmann- Straße
OT Klosterfelde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
01.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.09.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.09.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    

Die Gemeinde hat finanzielle Mittel für eine grundlegende Untersuchung der Ernst- Thälmann- Straße bereitgestellt
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde hat finanzielle Mittel für eine grundlegende Untersuchung der Ernst- Thälmann- Straße bereitgestellt. Der Planungsabschnitt erstreckt sich von der Bahnhofstraße bis zum Bauende an der Kita. Mit den ersten Planungsphasen wurde das Ingenieurbüro Martina Hennersdorf beauftragt. Das Ergebnis der Vorplanung kann wie folgt zusammengefasst werden.

 

  • Die Straße ist beidseitig mit Betonhochborden eingefasst und mit unterschiedlichem Aufbau in Asphaltbauweise befestigt. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,00 m.

Nach Verlegung der Schmutzwasserleitung wurde mit der Straßenwiederherstellung eine Tragdeckschicht aus Asphaltbeton, auf der östlichen Straßenseite, eingebaut. Insgesamt entspricht der Fahrbahnaufbau nicht den straßenbaulichen Erfordernissen. Die Anschlüsse an den Bordsteinen, Regeneinläufen, Schieber und Schächten sind im sehr schlechtem Zustand. Die Fahrbahn weist starke Unebenheiten auf. Es sind keine eindeutigen Gefälleverhältnisse vorhanden, so dass es bei Niederschlägen zu starken Pfützenbildungen kommt.

 

  • Der Straßenbereich am Bauende vor der KITA und den Garagen ist teilweise unbefestigt und durch das Wenden und Rangieren ständig zerfahren. Eine Straßenentwässerung ist in diesem Bereich nicht vorhanden.

Hier sollen Parkmöglichkeiten für das KITA- Personal und für das Bringen und Abholen der Kinder geschaffen werden. Zusätzlich soll eine Wendemöglichkeit am Fahrbahnende errichtet werden. In der Vorplanung ist der Lösungsansatz derart gestaltet, dass ca. 17 PKW Stellflächen vorgesehen sind und die Weganbindung zu den Garagen als Wendemöglichkeit genutzt werden kann. Für eine ortsnahe Niederschlagsentwässerung werden im Nebenbereich Mulden angelegt.

 

 

 

 

 

  • Mit Fördermitteln zur Schulwegsicherung wurde auf der östlichen Straßenseite der Gehweg inklusive Betonhochborde in Pflasterbauweise befestigt. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite ist der Gehweg unbefestigt. Die Betonhochborde sind stark verwittert, ausgebrochen und verworfen. Der Abschnitt auf der westlichen Straßenseite, von der Bahnhofstraße bis zur Edgar- Andre’- Straße, soll in der gleichen Bauweise ausgebaut werden. Wo kein ausreichender Straßenraum vorhanden ist, kann der Gehweg an den Fahrbahnrand mit einer Breite von 1,50 m zuzüglich 0,50 m unterstreifen, verschwenkt werden.

Die Betonhochborde auf der östlichen Seite wurden mit dem Gehwegbau erneuert und können erhalten bleiben. Die Borde auf der westlichen Seite sind zu erneuern.

 

  • Der größte Abschnitt der derzeit befestigten Fahrbahn wird entwässerungstechnisch über ein geschlossenes Kanalsystem abgeleitet. Die Funktionsfähigkeit dieser Anlage wird insofern bestätigt, weil das Niederschlagwasser relativ zügig abläuft. Über den baulichen Zustand des Leitungssystems kann mit dem derzeitigen Planungsstand noch keine Aussage getroffen werden. Hier ist gegebenenfalls eine TV- Untersuchung vorzunehmen. Nach entsprechender Auswertung kann festgelegt werden, ob das Kanalsystem im Zuge einer Straßensanierung zu ertüchtigen ist.

 

  • Eine Beleuchtungsanlage ist in der Ernst- Thälmann- Straße vorhanden. Es ist lediglich vorgesehen, gegenüber der Kita eine Leuchte umzusetzen und eine Zweite für die Ausleuchtung der Parkflächen aufzustellen.

 

Die anliegenden Grundstücke befinden sich zum größten Teil in kommunalem Eigentum, somit ist die Baumaßnahme weitestgehend mit Gemeindemitteln zu finanzieren. Der Planansatz für die Einnahmehaushaltstelle kann daher nur mit ca. einem Drittel der Baukosten herangezogen werden. Auf Grund der Erschließungsfunktion für das Siedlungsgebiet, den gemeindlichen Einrichtungen und des Schulbusverkehrs ist die Ernst- Thälmann- Straße als Haupterschließungsstraße einzustufen. Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden für den grundhaften Ausbau von Erschließungsstraßen 50 % der Investitionskosten als Anliegerbeitrag berechnet.

 

Das Ingenieurbüro Martina Hennersdorf ist durch die Beteiligung bei der Planung zur Schmutzwasserverlegung mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. Die Aufgabenstellung für die Grundlagenermittlung und Vorplanung wurde fachgerecht umgesetzt und dargestellt.

Es wird vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Martina Hennersdorf Nelkengasse 26, 16348 Wandlitz mit den weiteren Planungsphasen zu beauftragen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung (GO)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

320.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

  55.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2008

  20.000,00

2. 6300. 96050

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Die Weiterführung der Vorplanung, bis zur Genehmigungsplanung, mit folgenden Eckpunkten:

 

  • Die derzeit unbefestigten Gehwegabschnitte in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster) auszubauen.
  • Die Fahrbahn in Asphaltbauweise mit der vorhandenen Breite von 6,00 m, einschließlich Weganbindung zu den Garagen als Wendemöglichkeit, grundhaft zu erneuern.
  • Herstellung einer PKW-Parkfläche vor der Kita in Pflasterbauweise.
  • Untersuchung der Straßenentwässerungsanlage.

 

2.      Das Ingenieurbüro von dem die Vorplanung erarbeitet wurde mit den weiteren Planungsphasen zu beauftragen.

 

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor.


Anlagen: