Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0715  

 
 
Betreff: Geh- und Radwegbau "Oranienburger Straße" einschließlich Straßenbeleuchtung (vom Sportplatz bis zur Straße Am Hasenberg), OT Wandlitz-
Ausbaubeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
02.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.09.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
15.09.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen     

Der Baubeginn zum Ausbau des Geh- / Radweges entlang der Oranienburger Straße vom Sportplatz bis zur Straße Am Hasenberg ist für das IV
Begründung / Erläuterung

 

Der Baubeginn zum Ausbau des Geh-/Radweges entlang der Oranienburger Straße vom Sport-platz bis zur Straße Am Hasenberg ist ab dem I. Quartal 2009 vorgesehen.

Derzeit existiert im Bereich der vorgesehenen Baumaßnahme kein  Geh- oder Radweg.

Der geplante Geh-/Radweg bildet den Lückenschluss zwischen dem Radwanderweg bis zur B 273 und dem bereits ausgebauten Teil der Oranienburger Straße. Dadurch verbessert sich die Verkehrssicherheit in diesem Bereich entscheidend und die Attraktivität im Sinne der Gestaltung eines einheitlichen Dorfbildes wird erhöht. Gleichzeitig stellt die Umsetzung dieser Baumaß-nahme einen wichtigen Bestandteil des Radwegeausbaukonzeptes der Gemeinde Wandlitz dar.

 

Gemäß Planung ist der Ausbau des Geh-/Radweges auf der südlichen Seite der Oranienburger Straße in einer Länge von ca. 400 m mit einer Ausbaubreite von 2,0 m inklusive Herstellung der Zufahrten geplant. Die Befestigung soll dabei analog dem bereits ausgebauten Abschnitt zwischen Jünemannplatz und Sportplatz ausgeführt werden.

Gleichzeitig vorgesehen ist die Errichtung von 18 Parkflächen in Längsaufstellung entlang des Sportplatzes sowie die Anbindung der derzeit unbefestigten Wegenerstraße.

Die vorhandene Straßenbeleuchtung ist veraltet und wird im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls erneuert.

Die Trasse des geplanten Geh-/Radweges verläuft im Wesentlichen zwischen Fahrbahn und Entwässerungsgraben. In dem beengten Bereich in Höhe der vorhandenen Verkehrsinsel wird ein Sicherheitsabstand von 75 cm parallel zur Fahrbahn eingehalten. Im Bereich vor dem Sportplatz grenzt der Geh-/Radweg inklusive Sicherheitsabstand unmittelbar an die geplanten Parkflächen. Aus Platzgründen sowie zum Erhalt der Baumreihen kann in diesem Abschnitt der Geh-/Radweg nur mit einer Breite von 1,60 m ausgebaut werden. 

 

 

 

 

Zur Niederschlagsentwässerung werden entlang der Oranienburger Straße Hochborde gesetzt und das Regenwasser der Fahrbahn über Bordsteineinläufe zu dem vorhandenen Graben neben dem geplanten Geh-/Radweg geleitet und versickert. Der Geh-/Radweg entwässert ebenfalls durch ein entsprechendes Quergefälle über die angrenzende Grünfläche in den Graben. Dieser verläuft unmittelbar parallel zur Grundstücksgrenze.

In Höhe des Sportplatzes erfolgt die Entwässerung über Mulden- bzw. Rigolen.

 

Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die voraussichtlich zu erhebende Ausbaubeitragshöhe beträgt ca. 1,97 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

Auf der Bürgerversammlung am 19.08.2008 wurde das Bauvorhaben den Bürgern vorgestellt und über die vorgesehene Beitragserhebung informiert (Anlage 1 – Protokoll).

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95)

Gemeindeordnung (GO)

KAG Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz

Satzung über den Kostensatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz

(Grundstückszufahrtensatzung – GSZ) 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:              ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Planungskosten / Herstellungskosten)

 

ca.  245.550,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

               

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

Beiträge ca. 89.465,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

X

172.000,00

630.94330 / 630.96500

 

 

Nach aktuell vorliegender Kostenschätzung ergibt sich ein Differenzbetrag zum Haushaltsansatz.

Es wird es deshalb notwendig, zusätzliche finanzielle Mittel in den Haushalt 2009 einzustellen.

Die Höhe der benötigten Mittel beträgt ca. 100.000,00 €.

 

In den Gesamtkosten der Baumaßnahme sind enthalten reine Baukosten, Planungskosten sowie eine zuzügliche Sicherheit von 10%. Die Höhe der Sicherheit regelt sich nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B). Hier sind in erster Linie steigende Baupreise sowie evtl. erforderlich werdende Mengenmehrungen finanziell berücksichtigt.

 

 

 

Die Gesamtkosten setzen sich nach aktuell vorliegender Kostenberechnung wie folgt zusammen:

 

Baukosten einschl. Planung                    ca. 186.000,00

Beleuchtung einschl. Planung                  ca.  60.000,00

Gesamt                                                 ca. 246.000,00

zzgl. 10% Sicherheit                                 ca. 24.600,00

Gesamtkosten                                       ca. 270.600,00 ~ 271.000,00 €

Im Haushalt veranschlagt wurden                                      172.000,00

Fehlender Differenzbetrag                                                  ca. 100.000,00 €

 

Im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung resultiert die Kostensteigerung u.a. aus:

-          Ansatz von zu geringen Baukosten für Geh-/Radweg, Parkflächen, sowie Entwässerung 

-          Ansatz von zu geringen Planungskosten

-          Ansatz von zu geringen Kosten für Straßenbeleuchtung

-          Gestiegene Baupreise

-          Verwendung von Natursteinpflaster für Parkflächen

-          Einbeziehung der Entwässerungseinrichtung der Fahrbahn in das Projekt.

 

Aufgrund der noch benötigten finanziellen Mittel ist die Realisierung der Baumaßnahme erst im Jahr 2009 möglich.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      In der Oranienburger Straße den Geh- / Radweg auf der südlichen Seite nach folgenden Eckpunkten auszubauen

    • Regelbreite 2,00 m
    • Regelbreite 1,60 m am Bauende in Höhe Sportplatz (aus Platzgründen)
    • Pflasterung Geh- / Radweg in Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz
    • Herstellung der Zufahrten in Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz
    • Herstellung von Parkflächen vor dem Sportplatz in Natursteinpflaster
    • Herstellung der Einmündung Wegenerstraße in Asphaltbauweise
    • Entwässerung der Fahrbahn über Bordsteineinläufe in vorhandenen Graben
    • Entwässerung des Geh- / Radweges ebenfalls in vorhandenen Graben
    • Entwässerung vor dem Sportplatz über Mulden bzw. Rigolen.
    • Herstellung der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Altstadtleuchte Wandlitz“  

Der Geh- / Radwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestim-mungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteile der Entwurfs-/ Genehmigungsplanung  Diese liegt auf der Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

2.      Der Baubereich erstreckt sich ab Höhe Sportplatz bis zur Straße Am Hasenberg.

3.      Zur Realisierung der Baumaßnahme weitere finanzielle Mittel in Höhe von 100.000,00 € in den Haushalt 2009 einzustellen.

4.      Es werden Straßenausbaubeiträge erhoben.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Protokoll Einwohnerversammlung