Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Verwaltung lag ein Bauantrag für den Umbau von zwei bestehenden Gebäuden zu einem medizinischen Versorgungszentrum einschl. Neubau eines Verbindungstraktes auf dem o. g. Grundstück vor. Das Grundstück befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch).
Gesetzliche Grundlagen
§ 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 34 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Umbau der bestehenden Gebäude zu einem medizinischen Versorgungszentrum einschließlich Neubau eines Verbindungstraktes in der Bahnhofstraße, OT Klosterfelde, zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Anlagen:
4 Seiten A 4 |
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