Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „An der Birkenstraße“, Ortsteil Schönwalde, setzt u. a. fest, dass in der mit Gg gezeichneten Fläche Bäume zu erhalten sind. Ausnahmsweise dürfen einzelne Bäume entfernt werden. Entfernte Bäume sind zu ersetzen. Nebenanlagen gem. § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind nicht zulässig. Der Bauherr plant die Garage in der mit Gg bezeichneten Fläche zu errichten. Im Bereich des geplanten Garagenstandortes stehen keine Bäume. Die weiteren Festsetzungen werden eingehalten. Die beantragte Befreiung von der Festsetzung der v. g. Gg- Fläche ist aus der Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 31 Baugesetzbuch B- Plan „An der Birkenstraße“ Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung, dass in der mit Gg gekennzeichneten Fläche Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO unzulässig sind, zu. Anlagen: 4 Seiten A 4 |
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