Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0376  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag Bebauungsplan "An der Birkenstraße", Gemarkung Schönwalde, Flur 170, 174, 243
Errichtung einer Doppelgarage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Sw 6340016/08
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     

Der Bebauungsplan „An der Birkenstraße“, Ortsteil Schönwalde, setzt u
Begründung / Erläuterung

 

Der Bebauungsplan „An der Birkenstraße“, Ortsteil Schönwalde, setzt u. a. fest, dass in der mit Gg gezeichneten Fläche Bäume zu erhalten sind. Ausnahmsweise dürfen einzelne Bäume entfernt werden. Entfernte Bäume sind zu ersetzen. Nebenanlagen gem. § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind nicht zulässig. Der Bauherr plant die Garage in der mit Gg bezeichneten Fläche zu errichten. Im Bereich des geplanten Garagenstandortes stehen keine Bäume. Die weiteren Festsetzungen werden eingehalten.

Die beantragte Befreiung von der Festsetzung der  v. g. Gg- Fläche ist aus der Sicht der Verwaltung  städtebaulich vertretbar.   

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Gemeindeordnung

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz

§ 31 Baugesetzbuch

B- Plan „An der Birkenstraße“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung, dass in der mit Gg gekennzeichneten Fläche Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO unzulässig sind, zu.

Anlagen:

Anlagen:

 

4 Seiten A 4