Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0375  

 
 
Betreff: Neubau einer Lackierwerkstatt mit Karosseriestand in der Gemarkung Wandlitz
Prenzlauer Chaussee, Flur 2, Flurstücke 362 und 364
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 63400046/08
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Lackierwerkstatt mit Karosseriestand auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee, Flur 2, Flurstück 362 vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Lackierwerkstatt mit Karosseriestand auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee, Flur 2, Flurstücke 362  und 364 vor.

 

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist das Flurstück bis zu einer Tiefe von ca. 50 m als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das beantragte Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig und es ist davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten sind.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 34 und 36 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zum Neubau einer Lackierwerkstatt mit Karosseriestand auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee, Flur 2, Flurstücke 362 und 364.

Anlagen:

Anlagen:

 

(4 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Bauantrag