Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0364  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Dorfgebiet Stolzenhagen, 2. Planabschnitt"
Gemarkung Stolzenhagen, Liebenwalder Ende, Flur 2, Flurstücke 827, 829 (alt 72, 73)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
09.06.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude am Liebenwalder Ende vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Dorfgebiet Stolzenhagen, 2. Planabschnitt“ und ist  als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.

 

Der  Bebauungsplan  setzt u.a. fest, dass die Gebäude entlang des Liebenwalder Endes in der Firstrichtung parallel zur Straße auszurichten sind.

 

Die Bauherren begründen ihren Befreiungsantrag  mit der Aussage, dass durch die Ausrichtung zur Straße eine größere  Verschattung durch die unmittelbare Angrenzung an den Wald (westlich).hervorgerufen werden würde. Der Garten und die Terrasse sollen möglichst viel Ost- und Südsonne erhalten.

 

Die beantragte Befreiung zur Ausrichtung des Gebäudes ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Das beantragte Grundstück ist das letzte Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und stellt keinen unmittelbaren Zusammenhang zu den gewachsenen Strukturen der Altbebauung dar. Somit sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 31 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Zuständigkeitsordnung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung,

die Gebäude entlang des Liebenwalder Endes in der Firstrichtung parallel zur Straße auszurichten.

Anlagen:

Anlagen: