Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0693  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Breitscheidstraße / B 109" in der Gemarkung Wandlitz
Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
10.06.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt     
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.07.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt   
Anlagen:
B-Plan Breitscheidstraße -B109

Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ wurde am 29
Begründung / Erläuterung

Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ wurde am 29. April 1999 mit der Beschluss-Nr. W 05/99 – 05 als Satzung beschlossen und am  08. November 1999 durch die Höhere Verwaltungsbehörde mit Maßgaben genehmigt. Da die Maßgaben nicht erfüllt wurden, fiel der nicht rechtskräftige Bebauungsplan aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 auf den Stand des Aufstellungsbeschlusses zurück. Um das Bebauungsplanverfahren weiter führen zu können, ist vorab die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erforderlich.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ vom 29. April 1999 (Beschluss-Nr. W 05/99 – 05) wird aufgehoben.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Flurkarte „Geltungsbereich des Bebauungsplanes Breitscheidstraße / B 109“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan Breitscheidstraße -B109 (122 KB)