Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0685  

 
 
Betreff: Vorplanung zum Bauvorhaben "Hans- Beimler- Straße" OT Klosterfelde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
02.06.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.07.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2007-0609 wurde die Vorplanung zum Ausbau der unbefestigten Gehwegbereiche in der Hans- Beimler- Straße vorgestellt. Im Ergebnis der Beratungen im Ortsbeirat, im Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung und im Haupt- und Finanzausschuss war der Auftrag um die Planungsleistungen für den Straßenausbau zu erweitern.

 

Für eine Zustandsbeschreibung der „Straßenanlage Hans- Beimler- Straße ist diese in mehrere Abschnitte zu unterteilen:

 

Von der Geschwister- Scholl- Straße ist bis zur Heidestraße der Fahrbahnzustand auf Grund der Verlegung der Schmutzwasserleitungen unterschiedlich zu bewerten. Dieser Fahrbahnabschnitt war in einer Breite von ca. 5,50 m mit einer bituminösen Asphaltschicht befestigt. Die östliche Fahrbahnhälfte wurde, im Zuge der Straßenwiederherstellung, mit einer Asphalttragdeckschicht saniert. Die westliche Fahrbahnhälfte ist in dem bestehenden Zustand belassen worden. Die Fahrbahnoberfläche ist rissig und weist zahlreiche Schad- und Flickstellen auf.

 

In dem Abschnitt, zwischen der Bahnhofstraße und der Geschwister- Scholl- Straße, wurde keine Schmutzwasserleitung verlegt. Hier ist die Fahrbahn mit einer dünnen bituminösen Asphaltschicht befestigt. Die Fahrbahnbreite beträgt im Abschnitt, von der Bahnhofstraße bis zu Einfahrt des Wohnblockes 48 WE ca. 3,80 m und im weiteren Verlauf bis zur Geschwister- Scholl- Straße ca. 3,10 m. Die Oberfläche ist vollständig verschlissen und weist erhebliche Schadstellen auf. Der östlich angrenzende Gehwegbereich ist unbefestigt und an der Fahrbahnseite mit Betonhochborden eingefasst. Die Borde sind sehr stark verwittert und beschädigt, so dass sie kaum noch ihrer Eigenschaft als Straßenbord gerecht werden. Der westliche Fahrbahnrand geht in einen unbefestigten Fahrbahnabschnitt über und hat keine Randeinfassung.

 

 

 

 

 

 

Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Edgar- Andre’- Straße befindet sich an beiden Straßenseiten kein Gehweg. Mit dem Straßenausbau der Geschwister- Scholl- Straße wurden im Kreuzungsbereich die Anbindungen für eine eventuelle Weiterführung der Gehwege hergestellt.

 

Im Abschnitt zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Straße der Freundschaft wurde der östlich gelegene Gehweg in Pflasterbauweise angrenzend an die Fahrbahn mit Hochborden bis zur Heidestraße grundhaft ausgebaut. Der westlich angrenzende Gehwegbereich ist unbefestigt und an der Fahrbahnseite mit Hochborden eingefasst. Die Borde weisen einen sehr hohen Beschädigungsgrad auf.

 

Von der Straße der Freundschaft bis zur Heidestraße beträgt der befestigte Fahrbahnabschnitt eine Breite von ca. 3,30 m. Dieser Abschnitt wurde im Zuge der Straßenwiederherstellung nach der Verlegung der Schmutzwasserleitung mit einer Asphalttragdeckschicht versehen. Vor Ort sind Ausfahrungen des unbefestigten Randstreifens ersichtlich, die durch das Ausweichen bei der Begegnung zweier Fahrzeuge entstanden sind.

 

Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass die drei beschriebenen Straßenabschnitte neben den wechselnden Fahrbahnbreiten auch einen unterschiedlichen Schädigungsgrad aufweisen. Für einen grundhaften Ausbau ist jedoch die Verkehrsanlage mit durchgängig gleichen Abnutzungsverhalten und Belastungsparametern zu entwerfen:

 

Die starke Schädigung des überwiegenden Teiles der Fahrbahn erfordert deren Erneuerung. Das schließt auch die kürzlich nach der Verlegung des Schmutzwasserkanals asphaltierten Flächen ein:

 

Der Deckenschluss nach der Verlegung des Schmutzwasserkanals erfolgte nur als Wiederherstellung mit einer einlagigen Asphaltschicht. Zwar weisen diese Flächenteile noch keine sichtbaren Schädigungen auf; sie entsprechen jedoch nicht den Parametern eines regelgerechten Ausbaus. Somit ergibt sich für die weitere Planung:

 

a)      Die Fahrbahn ist komplett zu erneuern.

b)     Die Regelbreite der als Anliegerstraße einzustufenden Verkehrsanlage beträgt 4,75 m.

c)      Entsprechend der erstellten Vorplanung wird zwischen der Bahnhofstraße und der Edgar- Andre’- Straße auf der Ostseite und von der Edgar- Andre’- Straße bis zur Heisestraße auf der Westseite die Befestigung des Gehweges vorgesehen. Dieser orientiert sich hinsichtlich der Gestaltung an den bereits im Siedlungsgebiet vorhandenen Wegen.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

212.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Anliegerbeträge)

 

125.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2008

10.000,00

2. 6300. 94130

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Weiterführung der Vorplanung, bis zur Genehmigungsplanung, mit folgenden Eckpunkten:

 

  • Herstellung der Gehwege, mit einer Breite von ca. 1,50 m zuzüglich 0,50 m Unterstreifen, in Betonsteinpflaster.
  • Den Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise durchgängig in den Breiten 4,75 m.
  • Untersuchung der Straßenentwässerungsanlage.