Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss Nr. BV-A2/2007-0003 wurde das Ingenieurbüro Martina Hennersdorf mit den Planungsleistungen für den Straßenausbau der Straßen „Am Moorbad, Moselstraße und Bonner Straße, Koblenzer Straße“ beauftragt. Die für die Vorplanung vorgegebene Aufgabenstellung beinhaltet einen grundhaften Ausbau der Fahrbahnen, die Herstellung der Grundstückszufahrten und die Errichtung einer Beleuchtungsanlage. Für die Umsetzung der Vorgaben wurden vom Planungsbüro 2 Varianten erarbeitet. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen in der Befestigungsart für die Anbindung der Fontaneallee. Zusätzlich beinhalten beide Varianten die fußläufige Anbindung an den Gehweg in der Karl- Marx- Straße mit einer Breite von 1,50 m. In der Anlage I ist die Anschlussvariante 2 inklusive Gehweganbindung dargestellt. In der Anlage II wird anhand einer Tabelle die Kostenschätzung der Varianten als Entscheidungshilfe gegenübergestellt. Hier sind nur die voraussichtlichen Baukosten aufgeführt. Die geschätzte Kostendifferenz zwischen der Asphalt- und der Pflasterbauweise beträgt etwa 1.100,00 €. Die Straßen „Am Moorbad, Moselstraße und Bonner Straße, Koblenzer Straße“ dienen vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Demnach sind die Straßen nach Straßenbaubeitragssatzung als Anliegerstraßen einzustufen und in einer Breite von 4,75 m auszubauen. Die Straßen liegen in einer verkehrsberuhigten Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Für die Errichtung der Beleuchtungsanlage liegt eine Vorplanung aus dem Projekt Beleuchtungsanlage „Siedlung Rheinallee“ vor. Darin wird vorgeschlagen den Leuchtentyp „Bügelleuchte Wandlitz“ zu verwenden. Dieser Leuchtentyp wurde ebenfalls in der Karl- Marx- Straße und der Thälmannstraße aufgestellt. Die Beleuchtungsplanung für die Straßen „Am Moorbad, Moselstraße und Bonner Straße, Koblenzer Straße“ wird aus dem Projekt herausgelöst und in die weitere Straßenbauplanung einbezogen. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Gesetzliche Grundlagen Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der Straßen „Am Moorbad, Moselstraße und Bonner Straße, Koblenzer Straße“ als Anliegerstraßen nach der Variante 2, mit folgendem Ausbauprogramm weiter zu führen:
Eventuelle Änderungen sind in das Protokoll aufzunehmen. Anlagen:
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