Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf einer, im Flächennutzungsplan von Schönwalde als Gewerbegebiet ausgewiesenen Teilfläche soll ein Bürogebäude errichtet werden. Das Baugrundstück befindet sich unmittelbar an der Hauptstraße. Das geplante Bürogebäude ist nach § 34 Baugesetzbuch planungsrechtlich zulässig. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 34 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum geplanten Bürogebäude. Anlagen: 6 Seiten A 4 |
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