Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0340  

 
 
Betreff: Gemarkung Schönwalde, Flur 4, Flurstück 148, Hauptstraße 62
Bauantrag- Errichtung eines Bürogebäudes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Sw 6340004/08
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Entscheidung
11.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
18.03.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
01.04.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     

Auf einer, im Flächennutzungsplan von Schönwalde als Gewerbegebiet ausgewiesenen Teilfläche soll ein Bürogebäude errichtet werden
Begründung / Erläuterung

 

Auf einer, im Flächennutzungsplan von Schönwalde als Gewerbegebiet ausgewiesenen Teilfläche soll ein Bürogebäude errichtet werden. Das Baugrundstück befindet sich unmittelbar an der Hauptstraße. Das geplante Bürogebäude ist nach  § 34 Baugesetzbuch planungsrechtlich zulässig.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Gemeindeordnung

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz

§ 34 Baugesetzbuch

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum geplanten Bürogebäude.

Anlagen:

Anlagen:

 

6 Seiten A 4