Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0648  

 
 
Betreff: Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Lanker Weg - B 109" in der
Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Veränderungssperre Flur 5 und Flur 6

Zweck der Veränderungssperre ist es, die für die Flurstücke 451, 452, 507 (teilweise) der Flur 5 sowie für das Flurstück 518 (teilweise) der Flur 6 in der Gemarkung Wandlitz beschlossene verbindliche Bauleitplanung nach den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuch
Begründung / Erläuterung

 

 

Zweck der Veränderungssperre ist es, die für in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 5 und der Flur 6 in der Gemarkung Wandlitz beschlossene verbindliche Bauleitplanung nach den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) zu sichern, indem sie Vorhaben oder Veränderungen, die die Realisierung der gemeindlichen Planungsabsichten während der Planungszeit bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes unmöglich machen oder erschweren würden, verhindert.

 

Der Beschluss über den Erlass der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB)

§   5 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 


Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „ Lanker Weg – B 109“ in der Gemarkung Wandlitz wird folgende Satzung beschlossen:

 

Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 5 und der Flur 6 in der Gemarkung Wandlitz

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den gekennzeichneten Flurstücken der Flur 5 und der Flur 6 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(2 Seiten)

Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 5 und der Flur 6 in der Gemarkung Wandlitz

Flurkarte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungssperre Flur 5 und Flur 6 (391 KB)