Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0646  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am Waldhang", OT Lanke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
15.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufstellung B-Plan Am Waldhang

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Das Gebiet „Am Waldhang“ ist gemäß Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil dargestellt.

 

Das Areal ist bisher unbebaut. Geplant ist eine straßenbegleitende Bebauung entsprechend der in der Straße „Am Waldhang“ bereits vorhandenen Wohnhäuser.

Ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich dient der:

§      Schaffung von Planungs- und Baurecht;

§      Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungs-rechtliche und gestalterische Festsetzungen;

§      Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Lanke;

§      Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB orts-üblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

§§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

ca. 8000,-

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt :

 

1. Für das Areal der Gemarkung Lanke, Flur 5 , Flurstücke 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94  und 95

    (jeweils anteilig)ist ein Bebauungsplan  aufzustellen.

    Der Flurkartenauszug wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses

    Beschlusses.

 

2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3. Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine frühzeitige Behördenbeteiligung

    durchzuführen.

 

Als Planungsziele werden angestrebt:

 

  • Schaffung von Planungs- und Baurecht für das Areal
  • Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Klärung der erforderlichen Erschließung
  • Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellung B-Plan Am Waldhang (885 KB)