Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0645  

 
 
Betreff: Einleitung eines Einziehungsverfahrens für die Lanker Straße zwischen dem Bernauer Weg und der B 273
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Estel, Pöplau
Pöplau, Otto
Federführend:HB AL Beteiligt:HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Derzeit laufen die Rekonstruktionsarbeiten an der B 273 zwischen dem Autobahnanschluss und der B 109 im Ortsteil Wandlitz
Begründung / Erläuterung

Derzeit laufen die Rekonstruktionsarbeiten an der B 273 zwischen dem Autobahnanschluss und der B 109 im Ortsteil Wandlitz. Der letzte Bauabschnitt erstreckt sich vom Kreisverkehr / Einmündung nach Bernau bis zum Kreisverkehr / B 109. Vom Landesbetrieb für Straßenwesen wurden hierfür die Planungsunterlagen erarbeitet und der Gemeinde Wandlitz zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Einmündung Lanker Straße ist Bestandteil der Planung. Für die Herstellung des Anschlusses an die B 273, ist mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen eine Kostenteilungsvereinbarung abzuschließen. Gemäß dieser Vereinbarung würde auf die Gemeinde für den Kreuzungsausbau einen Kostenanteil in Höhe von 37.000 € entfallen. Zur Vorbereitung der gemeindlichen Stellungnahme wird vorab zu klären sein, welcher Bedeutung der Lanker Straße als Gemeindestraße zukommt. Folgende Argumentationen sind hierbei abzuwägen:

 

  • Die Lanker Straße ist ein ehemaliger Forstweg, der in etwa 1960 ausschließlich zum Zwecke der Bewirtschaftung und Sicherung der „Waldsiedlung“ mit einer bituminösen Asphaltdecke befestigt worden ist.
  • Der Fahrbahnbelag ist zwischenzeitlich so stark verschlissen, dass die Erneuerung der Lanker Straße in der Prioritätenliste für den Straßenausbau aufgenommen werden musste. Der geschätzte Kostenumfang hierfür liegt bei ca. 800.000 €.
  • Der Abschnitt zwischen Bernauer Weg und B 273 erschließt keine bebaubaren Anliegergrundstücke. Somit ist keine notwendige Erschließungsfunktion ableitbar.
  • Durch die Reduzierung des überörtlichen Durchgangsverses wird es voraussichtlich auch zu einer Entlastung der Siedlung „Waldheim“ kommen.
  • Für die Erschließung der „Waldheimsiedlung“ ist die Lanker Straße nicht notwendig. Hierfür wurde im Jahr 2003 die Haupterschließungsstraße Waldheimstraße grundhaft ausgebaut.
  • Das Bebauungsgebiet an der Lanker Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich und wird über die B 109 erschlossen.

 

 

 

Aus diesen Erwägungen wurde mit der Beschlussvorlage BV-GV/2007-0620 ein Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Einziehungsverfahrens vorgelegt. Dieser Beschluss wurde zurückgestellt, mit der Bitte, zur Einschätzung des Verkehrsaufkommens eine Verkehrszählung zu veranlassen.

Am 11.12.2007 wurde vom Bauamt eine entsprechende Zählung mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:

 

  • von 07,00 bis 09,00 Uhr;            160 Kfz            das entspricht            = 80 Kfz/h
  • von 15,00 bis 18,00 Uhr            257 Kfz                               = 86 Kfz/h

 

Daraus ergibt sich in der Lanker Straße zwischen der B 273 und dem Bernauer Weg ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von 83 Kfz pro Stunde in den Spitzenzeiten.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Gemeindeordnung (GO)

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt ein Einziehungsverfahren für den Abschnitt der Gemeindestraße Lanker Straße zwischen Bernauer Weg und B 273 gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz

 

  1. einzuleiten,

 

oder

 

  1. nicht einzuleiten.

 

Die Entscheidung ist im Protokoll festzuhalten.