Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein vorhandenes Einfamilienhaus auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, August-Bebel-Straße 21, Flur 4, Flurstück 1789 vor.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße“. Dieser setzt das Flurstück bis zu einer Tiefe von 60 m, gemessen ab der Straßenbegrenzungslinie der August-Bebel-Straße, als reines Wohngebiet mit einer maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 fest. Diese GRZ darf gemäß § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen und ihren Zufahrten, durch Nebenanlagen i. S. des § 14 BauNVO und durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut sind, um 50 % überschritten werden. Dies bedeutet, dass maximal 23 % der als Bauland festgesetzten Grundstücksfläche durch bauliche Anlagen überdeckt werden darf.
Derzeit sind insgesamt 677 m² der anrechenbaren Grundstücksteilfläche von 1.464 m² durch das Wohnhaus und die Nebenanlagen versiegelt. Dies entspricht einer GRZ von 0,46. Die maximal zulässige GRZ für die Hauptanlage und die Nebenanlagen ist somit bereits im Bestand überschritten.
Der geplante Anbau soll größtenteils auf der bestehenden Terrasse errichtet werden. Durch den Anbau und einen geringfügigen Rückbau bereits versiegelter Flächen reduziert sich die versiegelte Fläche um 10 m² auf eine GRZ von 0,45. Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ für die Hauptanlage (=Wohnhaus und dessen Bestandteile) von 0,15 wird eingehalten.
Die beantragte Befreiung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) § 3 Zuständigkeitsordnung für das Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung hinsichtlich der maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ). Anlagen:
(7 Seiten) Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag
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