Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Benutzungs- und Entgeltordnung regelt die Nutzung des Kulturzentrums „Goldener Löwe“ und die Überlassung an Dritte. Bei der Erhebung von Nutzungsentgelten wird nach privater und gewerblicher Nutzung unterschieden. Gemeinnützigen Vereinen der Gemeinde Wandlitz und in der Gemeindevertretung Wandlitz befindlichen Parteien wird eine Ermäßigung von 50 v. H., nichtortsansässigen gemeinnützigen Vereinen von 25 v. H. des ermittelten Gesamtentgeltes für die Benutzung gewährt. Gesetzliche Grundlagen §35 Abs. 2 Nr. 10 und 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum „Goldener Löwe“ der Gemeinde Wandlitz. Anlagen: Benutzungs- und Entgeltordnung Kalkulation
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