Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0639  

 
 
Betreff: Gemarkung Klosterfelde, Erweiterung Campingplatz Lottschesee
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:K 612610
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
14.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Campingplatz Lottschesee

Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Errichtung eines Wellness- Campingplatzes am Kleinen Lottschesee vor
Begründung / Erläuterung

Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Errichtung eines Wellnesscampingplatzes am Kleinen Lottschesee vor.

Der am Kleinen Lottschesee existierende Campingplatz (1 ha) soll zu einem Wellnesscampingplatz umgebaut und erweitert werden. Die Erweiterung wird eine Größe von  ca. 3 ha in Anspruch nehmen.

Die Erweiterungsfläche ist im derzeitig geltenden Flächennutzungsplan von Klosterfelde als Fläche für Landwirtschaft und Waldfläche ausgewiesen. Eine Umsetzung des Vorhabens setzt das Wohlwollen der Gemeinde,   die Zustimmung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens voraus. Zielsetzung des Vorhabenträgers ist es, den Wellnesscampingplatz mit mind. 150 Stellplätzen zu betreiben.

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Der Vertrag soll die Freistellung der Gemeinde von sämtlichen Planungs- und Vermessungskosten sowie die Erklärung zur Übernahme der Erschließung im Rahmen eines Erschließungsvertrages durch den Vorhabenträger enthalten.

Weitere Angaben zum Vorhaben sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Gemeindeordnung

§ 1 und 2 Baugesetzbuch

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, eine Anfrage bei der Gemeinsamen  Landesplanung zu stellen.  Bei positiver Entscheidung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist mit dem Vorhabenträger  ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

3 Seiten A 4

1 Seite A 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Campingplatz Lottschesee (591 KB)