Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Errichtung eines Wellnesscampingplatzes am Kleinen Lottschesee vor. Der am Kleinen Lottschesee existierende Campingplatz (1 ha) soll zu einem Wellnesscampingplatz umgebaut und erweitert werden. Die Erweiterung wird eine Größe von ca. 3 ha in Anspruch nehmen. Die Erweiterungsfläche ist im derzeitig geltenden Flächennutzungsplan von Klosterfelde als Fläche für Landwirtschaft und Waldfläche ausgewiesen. Eine Umsetzung des Vorhabens setzt das Wohlwollen der Gemeinde, die Zustimmung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens voraus. Zielsetzung des Vorhabenträgers ist es, den Wellnesscampingplatz mit mind. 150 Stellplätzen zu betreiben. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Der Vertrag soll die Freistellung der Gemeinde von sämtlichen Planungs- und Vermessungskosten sowie die Erklärung zur Übernahme der Erschließung im Rahmen eines Erschließungsvertrages durch den Vorhabenträger enthalten. Weitere Angaben zum Vorhaben sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung § 1 und 2 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, eine Anfrage bei der Gemeinsamen Landesplanung zu stellen. Bei positiver Entscheidung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Anlagen: 3 Seiten A 4 1 Seite A 3
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