Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Verwaltung lag ein Antrag auf Errichtung eines Erdjauchebeckens auf dem landwirtschaftlich genutzten Gelände der SAG Schorfheider AGRAR GmbH vor. Der Flächennutzungsplan stellt dieses Areal als Fläche für die Landwirtschaft dar. Das geplante Vorhaben ist, da die SAG ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch, privilegiert zulässig. Das Jauchebecken wird aus Dichtungsbahnen erstellt. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung § 35 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Errichtung des Erdjauchbeckens der SAG, OT Zerpenschleuse, Forststraße, zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wurde von der Verwaltung erteilt. Anlagen: 2 Seiten A 4 |
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