Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Containern als Umkleideräume auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Oranienburger Straße 34a, Flur 6, Flurstück 158 (Sportplatz) vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern „ Dorf Wandlitz“. Die Gestaltungssatzung setzt fest, dass Dächer von Nebengebäuden vorzugsweise als Satteldächer mit symmetrischer Neigung auszubilden sind. In begründeten Fällen können für Nebengebäude auch Flachdächer zugelassen werden. Weiter sind für die Fassadenoberflächen und Sockel der Gebäude im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung folgende Materialien anzuwenden: - Putz, glatt oder fein- bis mittelkörnig mit gleichmäßiger Oberflächenstruktur; - Sichtmauerwerk aus naturfarbenen Ziegeln. Die geplanten Container haben Flachdächer und bestehen aus verzinkten Stahlflachblechen. Die Aufstellung von zwei Containern als Umkleideräume wird insbesondere vor dem Hintergrund der ständig steigenden Mitgliederzahlen des Fußballvereines erforderlich. Die geplanten Container werden in Verbindung mit dem bereits vorhandenen Container aufgestellt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind die beantragte Ausnahme und die beantragte Abweichung auch aufgrund der Tatsache, dass der Standort vom öffentlichen Straßenraum der Oranienburger Straße nicht einsehbar ist, städtebaulich vertretbar. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus auch der Nutzungszweck der beantragten baulichen Anlagen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist der öffentliche Nutzen höher zu gewichten als die unbedingte und strikte Einhaltung der Vorgaben der Gestaltungssatzung. Gesetzliche Grundlagen § 60 Absatz 2 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) § 3 Zuständigkeitsordnung für der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung - zur Ausnahme von der Festsetzung zur Dachform und - zur Abweichung von der Festsetzung zur Gestaltung der Fassadenoberflächen. Anlagen: (4 Seiten) Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag |
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