Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2007-0326  

 
 
Betreff: Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz"
Gemarkung Wandlitz, Oranienburger Straße 34a, Flur 6, Flurstück 158
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340090/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
11.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Containern als Umkleideräume auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Oranienburger Straße 34a, Flur 6, Flurstück 158 vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Containern als Umkleideräume auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Oranienburger Straße 34a, Flur 6, Flurstück 158 (Sportplatz) vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern „ Dorf Wandlitz“.

 

Die Gestaltungssatzung setzt fest, dass Dächer von Nebengebäuden vorzugsweise als Satteldächer mit symmetrischer Neigung auszubilden sind. In begründeten Fällen können für Nebengebäude auch Flachdächer  zugelassen werden.

 

Weiter sind für die Fassadenoberflächen und Sockel der Gebäude im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung folgende Materialien anzuwenden:

 

-         Putz, glatt oder fein- bis mittelkörnig mit gleichmäßiger Oberflächenstruktur;

-         Sichtmauerwerk aus naturfarbenen Ziegeln.

 

Die geplanten Container haben Flachdächer und bestehen aus verzinkten Stahlflachblechen.

 

Die Aufstellung von zwei Containern als Umkleideräume wird insbesondere vor dem Hintergrund der ständig steigenden Mitgliederzahlen des Fußballvereines erforderlich. Die geplanten Container werden in Verbindung mit dem bereits vorhandenen Container aufgestellt.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind die beantragte Ausnahme und die beantragte  Abweichung auch aufgrund der Tatsache, dass der Standort vom öffentlichen Straßenraum der Oranienburger Straße nicht einsehbar ist, städtebaulich vertretbar. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus auch der Nutzungszweck der beantragten baulichen Anlagen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist der öffentliche Nutzen höher zu gewichten als die unbedingte und strikte Einhaltung der Vorgaben der Gestaltungssatzung.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 60 Absatz 2 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Zuständigkeitsordnung für der Gemeinde Wandlitz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung

 

-            zur Ausnahme von der Festsetzung zur Dachform und

-            zur Abweichung von der Festsetzung zur Gestaltung der Fassadenoberflächen.

Anlagen:

Anlagen:

 

(4 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Bauantrag