Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2007-0324  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Platanen-/Ulmenstraße"
Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstück 629
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340092/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
11.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Das Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Ulmenstraße 18, Flur 5, Flurstück 629 befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Platanen-/Ulmenstraße“
Begründung / Erläuterung

 

Das Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Ulmenstraße 18, Flur 5, Flurstück 629 befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Platanen-/Ulmenstraße“. Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Errichtung von Garagen im Sinne des § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur innerhalb der Baugrenzen zulässig ist.

 

Auf dem o.g. Grundstück wurde teilweise außerhalb des Baufeldes ein Carport errichtet, so dass zur nachträglichen Genehmigung dieser baulichen Anlage ein Befreiungsantrag gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich ist.

 

Da der Carport die Baugrenze lediglich um maximal 70 cm überschreitet und darüber hinaus der gemäß der Brandenburgischen Garagen- und Stellplatzverordnung geforderte Mindestabstand von 3 m zur Fahrbahn der Ulmenstraße eingehalten wird, ist die beantragte Befreiung aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung „Die Errichtung von Garagen im Sinne des § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nur innerhalb der Baugrenzen zulässig.“

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(3 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Befreiungsantrag