Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Verwaltung lag der Antrag auf Errichtung eines Energieparks (BHKW) auf dem gewerblich genutzten Gelände der INNOVA GmbH vor. Der Betreiber plant die Erzeugung von Strom und Wärme mit Pflanzenöl. Der Flächennutzungsplan stellt dieses Areal als gemischte Baufläche dar. Das geplante Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch zulässig. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung § 34 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Errichtung eines Energieparks (BHKW) auf dem Grundstück der INNOVA GmbH, OT Klosterfelde, Hauptstr. 37, zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wurde von der Verwaltung erteilt. Anlagen: 2 Seiten A 4 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||