Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-HA/2007-0028  

 
 
Betreff: Bauantrag zum An- und Umbau eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses
Gemarkung Wandlitz, Thälmannstraße 114, Flur 4, Flurstück 1290
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340080/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
11.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Der Gemeinde Wandlitz lag ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus und zur Durchführung eines Umbaus eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Thälmannstraße 114, Flur 4, Flurstück 1290 vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeinde Wandlitz lag ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus und zur Durchführung eines Umbaus eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses (Arztpraxis) auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Thälmannstraße 114, Flur 4, Flurstück 1290 vor. 

 

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist das Flurstück als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil dargestellt. Es liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen oder eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Das Grundstück gehört dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) an. Gemäß § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das beantragte Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und es ist davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten sind.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 34 und  36 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

 

Die Gemeindeverwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Anbaus und zur Durchführung des Umbaus des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses erteilt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

( 5 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Bauantrag