Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf einer, im Flächennutzungsplan von Schönwalde als Gewerbegebiet ausgewiesenen Teilfläche soll ein Gewerbegebäude errichtet werden. In dem Gebäude sollen ein Biomarkt, eine Apotheke, ein Bäcker und Lotto/ Zeitungen untergebracht werden. Das Vorhabengrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum zukünftigen LIDL- Markt. Nach § 34 Baugesetzbuch ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 34 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum geplanten Gewerbegebäude. Anlagen: 4 Seiten A 4 |
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