Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2007-0279  

 
 
Betreff: Bauantrag zur Neuerrichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm einschließlich Systemtechnik, Außenanlagen und Einfriedung im Ortsteil Lanke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
03.04.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.04.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Der geplante Standort zur Errichtung des Mobilfunkturmes befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Lanke,  in unmittelbarer Nähe der Autobahn A 11.

Im Außenbereich sind gemäß § 35 (1) BauGB Vorhaben zulässig, sofern es sich um  so genannte privilegierte Vorhaben handelt und die Erschließung gesichert ist. Bei der Errichtung des Mobilfunkturmes handelt es sich um ein Vorhaben der Telekommunikationsdienstleistungen und ist somit gemäß § 35 (1) Ziffer 3 privilegiert und zulässig.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 36 BauGB

§ 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen: ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Errichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm einschließlich Systemtechnik, Außenanlegen und Einfriedung auf dem Grundstück Flur 8, Flurstück 72 der Gemarkung Lanke.


Anlagen: