Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der geplante Standort zur Errichtung des Mobilfunkturmes befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Lanke, in unmittelbarer Nähe der Autobahn A 11. Im Außenbereich sind gemäß § 35 (1) BauGB Vorhaben zulässig, sofern es sich um so genannte privilegierte Vorhaben handelt und die Erschließung gesichert ist. Bei der Errichtung des Mobilfunkturmes handelt es sich um ein Vorhaben der Telekommunikationsdienstleistungen und ist somit gemäß § 35 (1) Ziffer 3 privilegiert und zulässig.
Gesetzliche Grundlagen § 36 BauGB § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Errichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm einschließlich Systemtechnik, Außenanlegen und Einfriedung auf dem Grundstück Flur 8, Flurstück 72 der Gemarkung Lanke. Anlagen:
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