Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Nach dem § 3 Abs. 2 Ziffer 1 BbgBKG müssen die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen. Bislang existiert eine verwaltungsintern erarbeitete Brandschutzkonzeption aus dem Jahre 2004, die der Gemeindevertretung am 02.09.2004 bekannt gegeben wurde. Mit Beschluss am 02.05.2006 hat der A4, Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt und mit Beschluss vom 08.05.2006 der A 1, Hauptausschuss, zugestimmt, dass die Firma Rinke Kommunal Team einen Gefahrenabwehrbedarfsplan für die Gemeinde Wandlitz erstellt. Nachdem die Verwaltung und die Freiwillige Feuerwehr bereits einen Entwurf dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes von der Firma Rinke erhalten und darüber eine Abstimmung getroffen haben, istl die überarbeitete Version des Planes mit Stand vom 16.03.2007 (siehe Anlage) am 16.04.2007 im A4 durch die Firma präsentiert worden. Für Erläuterungen oder zur Beantwortung von Fragen stand die Firma dem Ausschuss zur Verfügung. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan enthält Aussagen zum Gefährdungspotenzial der Gemeinde, zum Erfordernis der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr, zur Personalstärke und zu Eintreffzeiten sowie deren Zielerreichungsgrad, auf der Basis des definierten Schutzziels. Der Plan soll Grundlage für die zukünftige Organisation und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren sein und enthält Vorschläge für ein „Soll“-Gesamtkonzept sowie zu einzelnen Prioritäten. Im Rahmen der Möglichkeiten der Haushaltsplanungen wird angestrebt, in angemessenen Zeiträumen die vorgeschlagenen Investitionen und Maßnahmen durchzuführen. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) vom 24. Mai 2004 Finanzielle Auswirkungen: ja
Erläuterung:
Diese neue Variante wurde nach der Ausschusssitzung des A4 in Zusammenarbeit mit der Ortswehrführung und der Gemeindeverwaltung am 19.04.2007 sowie nach Rücksprache mit der Firma Rinke Kommunal Team erstellt. Der A4 empfahl der Gemeindevertretung die Zustimmung zum Gefahrenabwehrbedarfsplan sowie die dringende Umsetzung gemäß der Beschlussvariante b) als erste Lesung. Nach Vorlage der Prioritätenliste durch die Gemeinde-wehrführung soll eine zweite Lesung erfolgen. Nunmehr liegt die überarbeitete Fassung des
Gefahrenabwehrbedarfsplanes (Stand 23.04.2007) vor, der unter der
Berücksichtigung der Hinweise der Gemeindewehrführung erstellt worden ist. Die
Gemeindewehrführung empfiehlt der Gemeindevertretung die Zustimmung zur letzten
Fassung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes
Beschluss: Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zum Gefahrenabwehrbedarfsplan der Firma Rinke (Stand 16.03.2007) entsprechend der eingearbeiteten Empfehlungen des Ausschusses Ordnung, Sicherheit und Umwelt (s. Anlage Austauschblätter) und Beschluss des Hauptausschusses. Anlagen: Gefahrenabwehrbedarfsplan Stand 16.03.2007
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