Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Es ist ein Anbau an eine bestehende Halle geplant. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Sandweg“ in der Gemarkung Basdorf. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist das beantragte Bauvorhaben zulässig, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung §§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung §§ 30 bis 36 Baugesetzbuch (BauGB) Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zum geplanten Anbau an eine bestehende Halle. Anlagen: (4 Seiten) Bauantragsunterlagen |
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