Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus (Fahrzeugraum) und einer vorgesetzten Glasfassade vor. Der Fahrzeugraum soll durch ein Unternehmen für Fahrzeugbeklebung und Fahrzeugbeschriftung genutzt werden.
Im rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz sind die Flurstücke als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Grundstücke befinden sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen noch im Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Sie Flurstücke sind dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich hier nach den Voraussetzungen des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Der Anbau eines Fahrzeugraumes und die Errichtung einer vorgesetzten Glasfassade an das vorhandene Gebäude auf dem v.g. Grundstück sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) § 3 Abs. 2 und § 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines Fahrzeugraumes und zur Errichtung einer vorgesetzten Glasfassade auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 5, Flur 2, Flurstücke 593/2 u. 1027.
Anlagen:
(5 Seiten) Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag
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