Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2007-0272  

 
 
Betreff: Anbau eines Fahrzeugraumes und Errichtung einer vorgesetzten Glasfassade in der Gemarkung Wandlitz
Prenzlauer Chaussee 5, Flur 2, Flurstücke 593/2 und 1027
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340021/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.04.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.04.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus (Fahrzeugraum) und einer vorgesetzten Glasfassade vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus (Fahrzeugraum) und einer vorgesetzten Glasfassade vor. Der Fahrzeugraum soll durch ein Unternehmen für Fahrzeugbeklebung und Fahrzeugbeschriftung genutzt werden.

 

Im rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz sind die Flurstücke als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Grundstücke befinden sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen noch im Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Sie Flurstücke sind dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich hier nach den Voraussetzungen des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Der Anbau eines Fahrzeugraumes und die Errichtung einer vorgesetzten Glasfassade an das vorhandene Gebäude auf dem v.g. Grundstück sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Abs. 2 und § 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§ 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines Fahrzeugraumes und zur Errichtung einer vorgesetzten Glasfassade auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 5, Flur 2, Flurstücke 593/2 u. 1027.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(5 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Bauantrag