Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Am Töppersberg 1, Flur 6, Flurstück 1816 befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Breitscheidstraße“. Der Bebauungsplan setzt fest, dass in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Garagen und überdachte Stellplätze nicht zulässig sind.
Es ist die Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des festgesetzten Baufeldes beabsichtigt. Der geplante Standort der baulichen Anlage befindet sich darüber hinaus in einem Areal, das als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen vorgesehen ist.
Die beantragte Befreiung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 61 Abs. 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des Baufeldes und innerhalb der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen. Anlagen:
(4 Seiten) Flurkartenauszug Auszug aus dem Befreiungsantrag
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