Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2007-0271  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Breitscheidstraße" in der Gemarkung Wandlitz
Am Töppersberg 1, Flur 6, Flurstück 1816
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340023/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.04.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.04.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Das Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Am Töppersberg 1, Flur 6, Flurstück 1816 befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Breitscheidstraße“
Begründung / Erläuterung

Das Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Am Töppersberg 1, Flur 6, Flurstück 1816 befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Breitscheidstraße“. Der Bebauungsplan setzt fest, dass in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Garagen und überdachte Stellplätze nicht zulässig sind.

 

Es ist die Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des festgesetzten Baufeldes beabsichtigt. Der geplante Standort der baulichen Anlage befindet sich darüber hinaus in einem Areal, das als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen vorgesehen ist.

 

Die beantragte Befreiung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.    

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 61 Abs. 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des Baufeldes und innerhalb der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen. 

Anlagen:

Anlagen:

 

(4 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Befreiungsantrag