Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2007-0269  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "August-Bebel-Straße" in der Gemarkung Wandlitz
August-Bebel-Straße 21, Flur 4, Flurstück 1789
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340022/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.04.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.04.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Gemeindeverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an ein vorhandenes Einfamilienhaus auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1789 vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an ein vorhandenes Einfamilienhaus auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1789 vor.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße“. Dieser setzt das Flurstück als reines Wohngebiet mit einer maximal zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,25 fest. Die festgesetzte GFZ von 0,25 wird mit einer geplanten GFZ von 0,276 um 10 % überschritten. Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,225 einschließlich der 50%igen Überschreitung durch Nebenanlagen wird mit einer geplanten GRZ von 0,216 eingehalten. 

 

Der Bebauungsplan bestimmt weiter, dass die Gebäudekantenlänge zur öffentlichen Verkehrsfläche (Straßenfront) die maximal zulässige Länge von 16 m nicht überschreiten darf. Das geplante Gebäude überschreitet dieses maximal zulässige Maß um 2 m, so dass auch diesbezüglich eine Befreiung erforderlich ist.

 

Die beantragten Befreiungen hinsichtlich der GFZ und der Gebäudekantenlänge sind insbesondere im Hinblick auf die Massivität des Baukörpers aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich nicht vertretbar. Es sind negative Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt nicht seine Zustimmung zur Befreiung hinsichtlich der maximal zulässigen Geschossflächenzahl und der maximal zulässigen Gebäudekantenlänge.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(8 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Antrag auf Bauvorbescheid