Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0563  

 
 
Betreff: Sporthallenneubau OT Klosterfelde
Beschluss zur HLS-Technik/ Elektrotechnik
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Ahlers, EvelinAktenzeichen:65 20 40 K-Turnh.
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
02.04.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.04.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.05.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Am 22
Begründung / Erläuterung

Am 22.01.2007 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die Genehmigungsplanung zum Sporthallenneubau Klosterfelde.

Hinsichtlich der HLS- Technik (Heizung / Lüftung/ Sanitär) wurde dabei festgelegt, dass die zentrale Wärmeerzeugung über eine Gas- Brennwertkesselanlage erfolgen soll. Die  Wärmeversorgung des Sporthallenbereiches sollte über ein dezentrales Hallenklima-System mit Wärmerückgewinnung aus der Abluft erfolgen, die Nebenbereiche sollten mit Heizkörpern ausgestattet werden.

Diese Lösung wurde jedoch anschließend im Ortsbeirat des Ortsteils Klosterfelde diskutiert.

Zwischenzeitlich fand die Besichtigung einer Sporthalle statt, in der bereits ein Hallenklima- Systems installiert ist. Des Weiteren wurden telefonische Informationen zur aktuellsten Ausstattung mit einem Hallenklima-System (Sporthalle bei Gotha) eingeholt.

Weiterhin fanden Beratungen mit dem Fernwärmeversorger statt.

 

Es wurden Investitionskosten verglichen: 

a) Energieträger  Erdgas - Fernwärme

b) Gebäudeheizungsanlage: Fußbodenheizung mit und ohne Lüftungsanlage - Hallenklima-

                                                                                                                                     System

 

Zu a) Energieträger

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Investitionskosten bei Verwendung von Fernwärme geringer sind, als bei Verwendung von Erdgas, da die Kosten für die Wärmeerzeugungsanlage entfallen.

Die Energiekosten bei Verwendung von Erdgas sind jedoch geringer als bei Verwendung von Fernwärme.

Kostenvergleich - siehe Anlage 1

 

 

 

Zu b) Gebäudeheizungsanlage

 

Variante 1            Dezentrales Hallenklima- System mit Wärmerückgewinnung als dezentrales

Lüftungsgerät ohne Zu-/Abluftkanäle für die Be-und Entlüftung, Heizung und Kühlung des Hallenbereiches (Kosten: ca. 99.500,00 € brutto)

 

Variante 2       Fußbodenheizungssystem mit zusätzlicher Be-und Entlüftungsanlage

                         (Kosten: ca. 135.450,00 € brutto)

 

(Unter Berücksichtigung der Empfehlungen n. „Kommentar zu DIN 18032-1 u. 2 – Sporthallen, Hallen für Turnen und Spiele“, ist bei einer Einfeldhalle ohne Zuschauer (z.B. 15 x 27 m) eine zusätzliche Be- und Entlüftungsanlage nicht unbedingt erforderlich, da bei dieser Halle ausreichend Möglichkeit gegeben ist, auf natürlichem Wege zu be- und entlüften.)

 

Auswahlkriterium für den Hallenbereich sollte u. a. ein weitestgehendes Gleichmaß in der räumlichen Temperaturverteilung und einer schnellen Regelbarkeit der Raumtemperatur in Anpassung an die jeweiligen Sportaktivitäten sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variante 1             Dezentrales Hallenklima-System

                        mit Anschluss an zentrale Warmwasser-Wärmeerzeugungsanlage,

                        Vorteile resultierend aus Aufbau und Funktion

                               

 

-         Kompaktgerät mit integrierten Betriebsarten für die Be- und Entlüftung, Heizung und Kühlung des Hallenbereiches entsprechend den Nutzungsbedingungen.

-         Energierückgewinnung aus Abluft (Anteil Wärmerückgewinnung ca. 63%),

-         keine störenden Zu- und Abluftkanäle,

-         kaum Temperaturschichtung in der Halle, dadurch geringer Transmissionswärmeverlust,

-         gleichmäßige, zugfreie Belüftung im Aufenthaltsbereich durch Einstellung des

Ausblaswinkels der Luft über Air- Injector (Drallluftverteiler) mit verstellbaren Leitschaufeln (Luftverteilung vertikal nach unten, in einem Kegel bzw. horizontal), siehe auch Anlage „HOVAL Air-Injector, verstellbarer Drallluftverteiler für die Hallenlüftung“(Anlage 2)

-         zentrale, automatische Regelung,

-         leichte Anpassung des Systems an unterschiedliche Betriebsanforderungen d.h. kurze

Aufheizzeit des Hallenbereiches im Vergleich zu einem Fußboden-Heizungssystem,

-         Platz- und Kosteneinsparung durch die Installation im Hallendach,

-         Nutzung der freien Kühlung/ Heizung,

-         geringer Wartungsaufwand

 

Variante 2      Fußbodenheizungssystem mit zusätzlicher Be- und Entlüftungsanlage

mit Anschluss an zentrale Warmwasser-Wärmeerzeugungsanlage:

 

-         Installation und Verlegung der Heizungsrohre innerhalb des Fußbodenaufbaus und somit keine störenden Raumheizkörper.

-         Neben einer gleichmäßigen räumlichen Temperaturverteilung, ist jedoch eine Einschränkung für eine schnelle Regelbarkeit der Raumtemperatur in Anpassung an die jeweiligen Sportaktivitäten gegeben.

D.h., eine leichte Anpassung des Fußboden-Heizungssystems an unterschiedliche Betriebsanforderungen und somit kurze Aufheizzeiten des Hallenbereiches im Vergleich zum dezentralen Hallenklima-System ist nicht realisierbar.

-         Erhöhte Investitionskosten bei Fußboden-Heizungssystem mit zusätzlicher Be- und Entlüftungsanlage (gegenüber dezentralem Hallenklima-System).

-         Erhöhte Elektrokosten (ca 30%) ergeben sich durch einen erweiterten Energiebedarf für die zusätzliche Be- und Entlüftungsanlage.

-         Zusätzlicher Raumbedarf (ca. 18 m2) für Einordnung der Be- und Entlüftungsanlage im Technikbereich.

 

 

 

 

 

 

 

 

Empfehlung für Gebäudeheizungsanlage, Teilbereich Einfeld-Sporthalle

 

Aus Gründen reduzierter Investitionskosten bei optimalen Nutzungsbedingungen, energetischen Einsparungen infolge integriertem Wärmerückgewinnungssystem und optischen Gestaltungsaspekten bei Vermeidung von zusätzlichen Lüftungskanälen im Bereich des Holz-Bindersystems, ist der Einsatz eines dezentrales Hallenklima-Systems mit Wärmerückgewinnung als dezentrales Lüftungsgerät ohne Zu-/ Abluftkanäle für die Be- und Entlüftung, Heizung und Kühlung des Hallenbereiches mit heizungsseitigen Anschluss an die zentrale Warmwasser-Wärmeerzeugungsanlage (Aufstellraum Gebäudeheizungsanlage) zu empfehlen.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Investitions- und Energie- Kostenkostenvergleiche, ergibt sich für die Gebäudeheizungsanlage (Hallenklima-System z.zgl. stat. Heizflächen) bei Nutzung des Energieträgers Erdgas gegenüber Fernwärme, eine Kostenamortisierung nach ca. 9 Jahren. Die Lebensdauer einer Wärmeerzeugungsanlage wird mit ca. 15 Jahren festgelegt.

Aufgrund dessen wird weiterhin empfohlen, dass die zentrale Wärmeerzeugung über eine Gas- Brennwertkesselanlage erfolgen sollte.

 

Alternativlösung

 

In Erweiterung des v. g. Hallenklima-Systems ist eine zusätzliche Fußbodentemperierung als Systemanschluss an die Gebäudeheizungsanlage (dezentrales Hallenklimasystem mit Wärmerückgewinnung als dezentrales Lüftungssystem) möglich. → Kombination von Punkt 2 und Punkt  3 des Beschlusstextes

Jedoch sind diese Zusatzkosten unter Berücksichtigung der Hallennutzung zu betrachten und die Notwendigkeit einer zusätzlichen Fußbodentemperierung, bei sportlicher Betätigung zu bedenken. (Kosten: ca. 113.200,00 € brutto)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausführungen zur Photovoltaikanlage Turnhalle Klosterfelde

 

Unter Photovoltaik versteht man die Umwandlung von Strahlungsenergie, vornehmlich Sonnenenergie, in elektrische Energie (weitere Erläuterungen → siehe Anlage 3).

Für die Turnhalle in Klosterfelde werden HIT Photovoltaische Module zur Anwendung vorgeschlagen. Die Module bestehen aus monokristallinen Hybrid- Wafern. Diese Module liefern zurzeit den höchsten Wirkungsgrad und Nutzwert.

 

Bei einer Investitionssumme von ca. 100.000,00 € (brutto) ergibt sich eine Flächennutzung von

350 m² mit einer Gesamtleistung von 19.23 kWp. Die Einzelkosten betragen ca.:

 

Module

Montagegestell

Montage

E-Installation/ Netzanschluss EVU

Wechselrichter

Sonstiges(DC Freischalter, …)

 

69.228 €

4.327 €

10.577 €

2.632 €

6.504 €

5.769 €

 

 

 

Die Jährlichen Betriebskosten belaufen sich auf ca. 1.000 €.

                                               

Wartung (Reinigung)

Zähler

Versicherung

Reserve vom Jahresumsatz

 

200 €

30 €

300 €

493 €

 

                                   

Das EEG-Gesetz sichert über 20 Jahre (bei Inbetriebnahme 2007) eine Vergütung

von 0,4921 €/kWh zu. Auf Basis dieser Werte ergeben sich folgende Erträge:

 

Eingespeiste Jahresleistung der Anlage

Nettojahresertrag je kWp

Abschläge Sicherheit/Verfügbarkeit

Bruttojahresertrag je kWp

Degradation Module

Einnahmen Strom (1. Betriebsjahr)

Ausschüttung über 20 Jahre

% Eigenanteil

 

16.702

869

12,0

987

0,3

8.219.

174.125

175,8

kWh

kWh

%

kWh

%/a

€ p.a.

%

 

 

Fazit:

Nach Abzug der voraussichtlichen steuerlichen Belastungen (Körperschaftssteuer etc.) und der gegenwärtig vorauszusehenden Betriebskosten würde sich ein Ertrag in Höhe von ca. 137.000 € über 20 Jahre ergeben.

Unter Berücksichtigung der Investitionssumme sowie einer möglichen Verzinsung ist davon auszugehen,  dass das wirtschaftliche Ergebnis in diesem Rahmen nicht effektiv ist.

Hinsichtlich der Errichtung einer Photovoltaikanlage liegen gegenwärtig keine gesicherten Erfahrungs- bzw. Vergleichswerte vor, so dass eine abschließende Bewertung derzeit nicht möglich ist.

Demzufolge kann die Verwaltung den gemeindlichen Gremien keine Empfehlung aussprechen, die Photovoltaikanlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu errichten.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

1.378.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2006/2007/2008 VE

1.200.000 € +

178.000 € (NT)

21110.94010

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass

 

1)      als Energieträger für die Sporthalle als Energieträger Fernwärme  zur Anwendung kommt.

 

2)      als Gebäudeheizungsanlage ein dezentrales Hallenklima-System mit Wärmerückgewinnung als dezentrales Lüftungsgerät installiert wird.

 

3)      eine zusätzliche Fußbodentemperierung als Systemanschluss an die Gebäudeheizungsanlage eingebaut wird.

 

4)      eine Photovoltaikanlage zur zusätzlichen Stromerzeugung aufgrund des gegenwärtigen Kenntnis- und Erfahrungsstandes und der Wirtschaftlichkeit nicht errichtet wird.

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1 – Investitionskostenvergleich

Anlage 2- Prospektauszug Hoval Air- Injector

Anlage 3- Ausführungen zur Photovoltaikanlage