Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0562  

 
 
Betreff: Errichten von Parkflächen vor der KITA Thälmannstraße, OT Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.04.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.04.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.05.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Im Einmündungsbereich Karl- Marx- Straße / Thälmannstraße ist insbesondere in den Morgen- und Abendstunden ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen. Eltern die ihre Kinder zur KITA bringen und abholen, nutzen den Einmündungsbereich zum Wenden und Parken.

Im Jahr 2005 wurde das neue KITA – Gebäude fertig gestellt und übergeben. Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude (alte Villa) wird für die KITA- Nutzung nicht mehr benötigt. Es ist vorgesehen, hier eine Abteilung der Gemeindeverwaltung unterzubringen. Dadurch wird sich der Parkflächenbedarf erhöhen.

Es besteht jetzt die Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem Ausbau der Karl- Marx- Straße und somit des Einmündungsbereiches, die Parksituation neu zu ordnen.

Hierzu wurde das Planungsbüro HP- HYDRO Planungsgesellschaft mbH mit der Vor- und Genehmigungsplanung beauftragt. Nachfolgende Eckpunkte beschreiben den vorzunehmenden Bauumfang:

 

  • Die Parkflächen werden aus bautechnischen Gründen als Parktaschen ausgebildet.
  • 13 Stück Parktaschen werden an der nördlichen Fahrbahnseite der Thälmannstraße, zwischen der Bacharastraße und der Bonner Straße errichtet.
  • 5 Stück Parktaschen werden in der Karl- Marx- Straße auf der östlichen Fahrbahnseite, zwischen der Einmündung Thälmannstraße und der ersten Fahrbahneinengung errichtet.
  • Die Parkflächen werden in Betonsteinpflaster mit Bordeinfassungen hergestellt.
  • Die für die Straßenentwässerung notwendigen Versickerungsflächen werden mittels Mulden- Rigolen- Systeme hergestellt.

 

Die Notwendigkeit zur Herstellung der Parkflächen ergibt sich aus der eingangs beschriebenen Verkehrssituation. Für die Erschließungsfunktion der Thälmannstraße bzw. der Karl- Marx- Straße sind sie nicht erforderlich. Nach straßenausbaubeitragsrechtlichen Gesichtspunkten handelt es sich um sogenannte selbständige Parkflächen. Die Gemeinde trägt die hierfür notwendigen Investitionskosten zu 100 %.

 

 

 

Auf Grund der zu erwartenden Verkehrseinschränkungen im Zuge der Straßenbaumaßnahme „Karl- Marx- Straße“, kann die Herstellung der Parkflächen erst nach Fertigstellung der Karl- Marx- Straße realisiert werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)

Gemeindeordnung (GO)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg.

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

60.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2007

60.000,00

2. 6300. 94240

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.         Das Ingenieurbüro HP- HYDRO- Planungsgesellschaft mbH mit den weiteren Planungsphasen zu beauftragen.

2.         Nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen „Karl- Marx- Straße“, 18 Stück Parktaschen wie folgt herzustellen:

 

  • 13 Stück Parktaschen an der nördlichen Fahrbahnseite der Thälmannstraße, zwischen der Bacharastraße und der Bonner Straße.
  • 5 Stück Parktaschen in der Karl- Marx- Straße auf der östlichen Fahrbahnseite, zwischen der Einmündung Thälmannstraße und der ersten Fahrbahneinengung.
  • Der Ausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
  • Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungsplanung und wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die zu errichtenden Parkflächen sind straßenausbaubeitragsrechtlich sogenannte selbständige Parkflächen. Für diese sind keine Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 

Zusatz:

In Verbindung mit der Anlage Parktaschen wird eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt, dass auf der Südseite in der Thälmannstraße das Kurzzeitparken vor der Kita erlaubt ist.