Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0560  

 
 
Betreff: Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.3 (Innenbereichssatzung), OT Stolzenhagen
erneuter Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
02.04.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.04.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.05.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Innenbereichssatzung

Als Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger aus der 1
Begründung / Erläuterung

Als Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger aus der 1. Auslegung und Trägerbeteiligung wurde eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich.

Die Planänderungen, -ergänzungen beziehen sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Punkte.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3, 4, 4a und § 34 BauGB

§ 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2007

3000,-

610.60460

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Innenbereichssatzung (1001 KB)