Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Hydro-Planungsgesellschaft mbH wurde mit der Erarbeitung eines Straßenentwurfs zum Ausbau des Bereiches „Jünemannplatz“ in der Himmelpfortvariante mit der Besonderheit der Ausbildung des Platzes als ovaler Kreisverkehr beauftragt.
Das Erfordernis zur Umplanung in Richtung einer selbständigen Platzanlage im Vergleich zur bisherigen Variante aus der Vorplanung mit Haupt- und Nebenstraßensituation ergab sich aus der Notwendigkeit, die Finanzierungsbedingungen sowohl im Hinblick auf die beantragten Fördermittel als auch hinsichtlich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu erfüllen.
Der nunmehr vorliegende Straßenentwurf basiert auf dem Gedanken, den „Jünemannplatz“ mit dem eingefassten Denkmal als Mittelinsel mit einem einbahnigen Kreisverkehr zu einem Knotenpunkt von gleichberechtigten Straßen umzufunktionieren. Die Festlegung zur Ausbildung eines ovalen Kreisverkehrs wurde dabei aus platzgestalterischer Sicht favorisiert, um sich dem ursprünglichen Charakter eines historischen Dorfkerns weitestgehend anzupassen.
Der vorgesehene Kreisverkehr mit den aus verkehrstechnischer Sicht notwendigen Radien gewährleistet ein ungehindertes Befahren für sämtlichen Fahrzeugverkehr. Auf Grundlage der Ausbauvariante „Himmelpfort“ ist die Fahrbahn in Asphaltbauweise mit Pflasterrandstreifen in einer Fahrbahnbreite von 6,00 m analog des bereits gebauten Abschnittes in der Oranienburger Straße zwischen Sportplatz und „Jünemannplatz“ vorgesehen. Im Über-gangsbereich an die angrenzenden Straßen und im Bereich des Kreisverkehrs erfolgt eine Aufweitung bis auf 8,00 m. Weiterhin ist durchgängig die Anordnung eines Gehweges mit einer Mindestbreite von 1,30 m (teilweise mit Sicherheitsstreifen), die Einbeziehung der Zufahrten sowie die Errichtung einer Straßenbeleuchtung geplant. Für die Straßenentwässerung ist die Anordnung von Mulden bzw. Rigolen vorgesehen. Im Innenbereich des „Jünemannplatzes“ soll der vorhandene bzw. neu gepflanzte Baumbestand, teilweise durch Versetzen der Bäume, erhalten werden.
Ziel der Mitteilungsvorlage ist es, den erreichten Planungsstand darzustellen und mit den Gremien das weitere Verfahren zu beraten.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95)
Finanzielle Auswirkungen: ja
Anlagen:
Planungsunterlagen zum Entwurf |
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