Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau "südliche Nibelungensiedlung" OT Wandlitz Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:12
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2015-0191 Straßenausbau "südliche Nibelungensiedlung" OT Wandlitz
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 14
Federführend:HB AL   

Herr Borchert stellt die Straßenausbaumaßnahme kurz vor. Aufgrund der Insolvenz von Hydroplan ist der Ausbau erst jetzt möglich. Er befürwortet, dass der Antrag eines Anwohners, die Tannhäuser Straße nur in einer Breite von 3,50 m auszubauen, vom Ortsbeirat Wandlitz abgelehnt wurde. Dem Vorschlag der Anwohner der Straße An der Kehlheide, diese nicht auszubauen sondern lediglich die Beleuchtungsanlage zu erneuern, sollte gefolgt werden (Beschlussvariante b). Der voraussichtliche Umlagesatz von über 6 € je qm anrechenbare Grundstücksfläche ist nicht zumutbar. Die einheitliche Abrechnung eines gesamten Siedlungsgebietes ist aufgrund der Rechtsprechung nicht (mehr) zulässig.

Herr Liste gibt zu bedenken, dass bei einem ausbleibenden Ausbau u.U. hohe Instandhaltungskosten von der Gemeinde aufzubringen sind.

Frau Dr. Kalinowski nimmt Bezug auf das Protokoll der Einwohnerversammlung. Auf das Thema Baumfällungen sei erst aufgrund einer Anfrage eingegangen worden. Zukünftig sollten die Anwohner umfassend und frühzeitig hierrüber informiert werden. Insbesondere alte und große Bäume sollten geschützt werden. Landschaftsgestalterischen Aspekte müssen beim Straßenausbau mehr als bisher berücksichtigt werden.

Herr Rosenfeld weist darauf hin, dass sich der Baumbestand auf Privatgrundstücken, trotz Baumschutzsatzung, erheblich reduziert habe.

Es wird vorgeschlagen, bei zukünftigen Straßenbauvorhaben zusätzlich eine Variante zu entwickeln, die möglichst wenige Fällungen (z.B. durch Einengungen bzw. Verschwenkungen) vorsieht.  Diese sollte dann, neben der durchgängigen, gradlinigen Planung, den Anwohnern vorgestellt werden.

Herr Stumpf informiert, dass in den Einwohnerversammlungen eingehend über die notwendigen Baumfällungen diskutiert wird. Bezüglich der Abwägung zwischen den Baumfällungen und den anderen straßenbaulichen Belangen gab es speziell zum Bauvorhaben Blumensiedlung bereits diverse Abstimmungen mit den Anliegern. Oftmals ist dann jedoch der Kostenfaktor entscheidend.

 

Herr Borchert lässt über die Beschlussvariante b abstimmen.

 

Der Beschluss (Variante b) wird mehrheitlich gefasst.


Beschluss

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straßen in der „südlichen Nibelungensiedlung“ auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Lehmann mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
  • Die Herstellung der Fahrbahnen als Mischverkehrsflächen in Asphaltbauweise.
  • Die Brunhilde-, Sieglinde-, Hagen-, Isolde-, Walküren- und die Tannhäuser Straße mit einer Regelbreite von 4,80 m.
  • Die Hagen- und Isoldestraße südlich der Brunhildestraße (im Sackgassenbereich) mit einer Regelbreite von 3,50 m.
  • Eine Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden bzw. Entwässerungsrigolen.
  • Herstellung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflasterung.
  • Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen unter Verwendung von LED- Technik. Typ „Bügelleuchte Wandlitz“ oder gleichwertig, in der Farbe moosgrün.

 

  1. Die Straße An der Kehlheide;

 

a)* ist Bestandteil des Ausbauprogramms. Der Straßenausbau erfolgt in

     einer Breite von 4,80 m mit den unter Punkt 1. genannten Eckpunkten.

b)* erhält nur eine Beleuchtungsanlage mit der unter Punkt 1. genannten

     technischen Ausstattung.

 

* Die Entscheidung wird im Protokoll vermerkt.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahmen sind erschließungsbeitragspflichtig. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Abrechnungen erfolgen nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis (Variante b):

 

Zustimmung:6

Ablehnung:1

Enthaltung:0