Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Schneider von der GEEBS überreicht allen Anwesenden eine einseitige Zusammenfassung dreier Varianten, die in der Beleuchtung, Heizenergieerzeugung, der Verglasung und in der Anwendung der EnEV 2014 bzw. 2016 differieren. Er legt dar, dass mit bis zu 8% Bau-Mehrkosten ca. bis zu 25% der Primärenergiekosten eingespart werden können. Bei den von ihm veranschlagten 140.000 kWh/p.a. ergeben sich Schätzkosten für den Energieverbrauch von ungefähr 10…12 T€/p.a.. Seine Empfehlung tendiert zur Variante 3, die den Einsatz einer Wärmepumpenanlage und Anwendung der EnEV 2016- Bestimmungen vorsieht. Ein BHKW scheidet seiner Einschätzung nach wegen der zu geringen Konstantabnahme für Warmwasser aus. Auf Nachfrage von Herrn Borchert beziffert Herr Schneider den Baukostenunterschied zwischen seiner Variante 1, die den Einsatz einer Brennwert-Gastherme/ Solarthermie vorsieht und der zuvor beschriebenen Variante 3 um ca. 20 T€. Herr Borchert betont daraufhin seine Auffassung, dass die Gesamtbaukosten das festgelegte Haushaltslimit nicht überschreiten dürfen. Der Bauantrag müsse unbedingt zeitnah gestellt werden um noch entsprechend der EnEV 2014-Bestimmungen ausführen zu können. Frau Hergt bestätigt die Bauantragstellung noch in diesem Jahr. Herr Geschke und Herr Fahrendholz monieren die Langzeitbetrachtung der Betriebskosten, was Herr Schneider wiederum mit der fehlenden Information über das zu erwartende Nutzerverhalten begründet. Herr Pawlowski verweist auf den grundsätzlich erwünschten Einsatz von LED-Beleuchtung. Herr Braungard hinterfragt den wirtschaftlichen Erfolg möglicher Bau-Mehrkosten in Bezug auf die Verringerung der Energie-/Betriebskosten. Von Herrn Scheider wird der maximale Erfolg der energetisch besten Bauweise mit einer Differenz von ca. 2 T€/p.a. angegeben. Die Hinweise zur Prüfung der Einsatzmöglichkeit einer Wärmepumpenanlage in Kombination mit einer Spitzenlast-Brennwerttherme (Hr. Zätzsch) bzw. ein BHKW im Saisonbetrieb (Hr. Pawlowski) lehnt Herr Schneider unter Verweis auf unrentable Invest- und Instandhaltungsmehrkosten und damit hohe Amortisationszeiten zurück. Zum kontrovers diskutierten Thema der Raumlüftung gibt es einen Konsens zum Fokus auf den Feuchteschutz. Herr Fahrendholz hinterfragt die unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit für 2- bzw. 3-Scheiben-Verglasung. Hier wird auf das höhere Ziel des Wärmeschutzes verwiesen. Frau Hergt betont noch einmal den Planungsgrundsatz der einfach zu bedienenden haustechnischen Anlagen im Sinne der zukünftigen Nutzer und Betreiber. Herr Seefeldt fasst die Konditionen der energetischen Planung zur Beschlussfassung wie folgt zusammen:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5 einstimmig Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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