Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Auf Seite 4 der Stellplatzsatzung unter dem § 4, Punkt 4 ist die Anzahl der Stellplätze mit Stromzuleitung für die Ladung von Elektrofahrzeugen zu ändern auf mindestens 5 %. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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