|
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass der geänderte Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
- dass die Gemeindeverwaltung erneut beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .25 (Herr Hintze) Ablehnung: . Enthaltung: .1
|
|