Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze: Äußert sich positiv. Für die Errichtung der Beleuchtungsanlage in der Netzestraße wurde eine Korrektur vorgenommen, der vorläufige Umlagesatz beträgt ca. 1,40 €/m2 anrechenbare Grundstücksfläche.
Herr Gesch: Es handelte sich um einen Übernahmefehler, der korrigiert wurde.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Im Bodeweg ist aufgrund einer unzureichenden Straßenraumbreite eine Befestigung mit versickerungsfähigem Pflaster (Betonsteinpflaster) der Breite von 3 m und einem beidseitigen Bankett von 0,50 m Breite vorgesehen.
Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .24 Ablehnung: .1 Enthaltung: .1 (Herr Hintze) |
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