Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau Siedlungsgebiet Memel- / Havelstraße - OT Wandlitz Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2014-0077 Straßenausbau Siedlungsgebiet Memel- / Havelstraße - OT Wandlitz
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   

Herr Hintze: Äert sich positiv. Für die Errichtung der Beleuchtungsanlage in der Netzestraße wurde eine Korrektur vorgenommen, der vorläufige Umlagesatz beträgt ca. 1,40 €/m2  anrechenbare Grundstücksfläche.

 

Herr Gesch: Es handelte sich um einen Übernahmefehler, der korrigiert wurde.

 

 


 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Straßenausbau des Siedlungsgebietes Memel- / Havelstraße im Ortsteil Wandlitz (außer Netzestraße) auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

  • Ausbau der Fahrbahnen als Mischverkehrsflächen mit einer Fahrbahnbreite von 4,80 m in Asphaltbauweise und beidseitigem Bankett der Breite von 0,50 m.

Im Bodeweg ist aufgrund einer unzureichenden Straßenraumbreite eine Befestigung mit versickerungsfähigem Pflaster (Betonsteinpflaster) der Breite von 3 m und einem beidseitigen Bankett von 0,50 m Breite vorgesehen. 

  • Versickerung des Niederschlagswassers über straßenbegleitende offene Mulden bzw. ergänzende Rigolenversickerungsanlagen (in der Elbestraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)

 

  1. die Errichtung einer Beleuchtungsanlage des Typs „gelleuchte Wandlitz“ oder gleichwertig in der Farbe moosgrün.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Ausbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig.

              Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die               Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .24

Ablehnung:              .1

Enthaltung:              .1 (Herr Hintze)