Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Striegler: Fragt nach der Möglichkeit des Erhalts der Eiche. Bgm: Der Baum wird durch zwei Sachverständige untersucht.
Herr Borchert: Der Baum ist in Ordnung und wird noch viele Jahre überleben.
Frau Brandt: Prüfung des Baumes, aber dann eventuell auch Fällung im Randbereich notwendig. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren.
Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .24 Ablehnung: . Enthaltung: .2 (Herr Hintze) |
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