Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse -Satzungsbeschluss-  

 
 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsbeirat Zerpenschleuse Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 21.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15
Raum: Bürgerbüro
Ort: Zerpenschleuse, Liebenwalder Str.13
BV-GV/2014-0069 Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse
-Satzungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 32Aktenzeichen:Z 612601
Federführend:HB AL   

Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

 

Herr Schalo hat eine Nachfrage zum Bebauungsplan. Er bittet um Erklärung zum geplanten Versorgungs- und Freizeitzentrum am Wasserwanderstützpunkt. Er befürchtet, dass bei  Errichtung einer  Einkaufsmöglichkeit mit einer bestimmten Größe das Dorf abgeschnitten ist und die Möglichkeit der Installation einer Verkaufseinrichtung/Einkaufszentrum/Discounter  im Dorf nicht mehr möglich ist. Geplant war die Errichtung eines Kiosk in der Ferienhaussiedlung, aber keiner Läden.

Herr Gesch nimmt hierzu wie folgt Stellung: Herr Gesch stimmt Herrn Schalo grundsätzlich zu und teilt mit, dass lediglich eine Art Kiosk geplant ist und kein Einkaufszentrum/Discounter. Herr Gesch  bzw. die Gemeinde wird ein Auge darauf haben.

Weiterhin gibt Herr Gesch einen allgemeinen Bericht zum Ist Stand der Ferienhaussiedlung.

 

-          Baugenehmigung fürs Hafenbecken ist noch nicht erteilt. Wird zurzeit durch die Genehmigungsbehörde geprüft.

-          Der Hafenbau ist für April geplant. Voraussetzung ist die Erteilung der Baugenehmigung.

-          Bauanträge für die Ferienhäuser liegen beim Landkreis Barnim zur Genehmigung vor.

-          Die Brücke Forststraße ist immer noch gesperrt. Baufirma und Bauherr  stimmen einer vorzeitigen Freigabe zurzeit nicht zu.

 


Beschluss:

 

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel“, 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

Die Begndung zum o.g. Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .3

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .