Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Straßen „Fuchsienstraße“ und „Am Markt“ in der Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstücke 1400 tlw. als Gemeindestraßen und die Flurstücke 728, 1211, 693 und 1400 tlw. als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die sonstigen öffentlichen Straßen werden auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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