Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenbau 2. BA Wilkesiedlung - OT Klosterfelde Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 23
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2014-0025 Straßenbau 2. BA Wilkesiedlung - OT Klosterfelde
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   

Herr Krajewski bittet das Bauamt auf die Bürger zuzugehen. Die Straße Zum Kiefernloch ist rauszunehmen.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Straßenbau des 2. Bauabschnittes der Wilkesiedlung auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung mit folgenden Eckpunkten bzw. Änderungen.
    • Die Kürbisstraße sowie die Rückerstraße, zwischen der Triftstraße und der Kürbisstraße, werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise mit einem beidseitigen Bankett von 75 cm Breite hergestellt.
    • Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.
    • Im Zuge des Straßenbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.
    • Der Ausbau der Straße Zum Kiefernloch sowie des derzeit befestigten Straßenabschnittes der Rückerstraße, zwischen der Bundesstraße B109 und der Kürbisstraße, wird zurückgestellt.
    • Im befestigten Abschnitt der Rückerstraße erfolgt die Herstellung der Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau sowie die Herstellung der Grundstückszufahrten sind im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind im Wesentlichen Bestandteil der Entwurfsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor.

 

  1. Die Änderungen des Ausbauumfanges in Bezug auf die Straße Zum Kiefernloch und die zurzeit befestigte Rückerstraße werden in die Ausführungsplanung eingearbeitet.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig.

Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

 

Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenbau beträgt für die

        ckerstraße (unbefestigter Bereich)              ca. 2,91 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche

r den Teilstreckenausbau der Rückerstraße ist ein Abschnittsbildungsbeschluss nach BauGB notwendig.

        rbisstraße                                                         ca. 3,45 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche

Jeder Straßenzug wird beitragsrechtlich separat abgerechnet.

 

Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die Herstellung der Grundstückszufahrten beträgt ca. 79,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 

 


Abstimmungsergebnis:

(Herr Pawlowski ist befangen, 23 Abstimmungsberechtigte)

 

Zustimmung:              .20

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .3 (Herr Hintze)