Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Zu 1. werden einzelne Wahlen nach § 40 BbgKVerf durchgeführt.
Beschluss: 1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz wählt gemäß § 40 BbgKVerf den Vorsitzenden, stellv. Vorsitzenden, ein weiteres Mitglied und deren Vertreter:
Vorsitzender: Herr Dietmar Ewald Vertreter: bleibt unbesetzt
stellv. Vorsitzender : Herr Rechtsanwalt Vertreter: bleibt unbesetzt Dr. Frank Engelmann
weiteres Mitglied: Herr Eckart Adolph Vertreter: Herr Markus Coelen
2. Als Mitglieder des Umlegungsausschusses aus der Gemeindevertretung werden nach § 41 BbgKVerf gewählt:
Abstimmungen zu 1.
Vorsitzender: Herr Dietmar Ewald Abstimmungsergebnis: Zustimmung:22 Ablehnung: 2 Enthaltung:
Vertreter: bleibt unbesetzt
stellv. Vorsitzender: Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Engelmann Abstimmungsergebnis: Zustimmung:21 Ablehnung: 2 Enthaltung: Ungültig: 1
Vertreter: bleibt unbesetzt
Weiteres Mitglied: Herr Eckart Adolph Abstimmungsergebnis: Zustimmung:23 Ablehnung: 1 Enthaltung:
Vertreter: Herr Coelen Abstimmungsergebnis: Zustimmung:18 Ablehnung: 6 Enthaltung:
Abstimmung zu 2.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 24 Ablehnung: Enthaltung:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||