Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Schmid-Rathjen möchte wissen, wann die Gestaltungssatzung überarbeitet wird. Ihrer Ansicht nach, ist diese Satzung nicht mehr zeitgemäß.
Herr Gesch erklärt, dass der Geltungsbereich angepasst werden soll und die Gestaltungssatzung überarbeitet wird. Er erklärt, dass es keine Möglichkeit gibt, um die Gestaltungssatzung auszuhebeln, auch nicht durch ein Ermächtigungsgesetz. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
- zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz,. dass an den Dächern von Hauptgebäuden zwingend ortstypische Dachüberstände vorzusehen sind (§ 5 Absatz 4),
- zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz , dass Dächer von Hauptgebäuden als Satteldächer auszubilden sind und eine symmetrische Neigung von 30- 45 Grad haben müssen (§ 5 Absatz 2),
- zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz, dass Dachflächen von Hauptgebäuden mit naturfarbenen oder durchgefärbten roten bis rotbraunen Ziegeln, Pfannen oder durchgefärbten Betondachsteinen zu decken sind. (§ 5 Absatz 6)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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