Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau "Mühlenbecker Damm" OT Basdorf, Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2008-0017 Straßenausbau "Mühlenbecker Damm" OT Basdorf, Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   

Nach längerer Diskussion über den Beschlussantrag stellt Herr Bergner den Antrag, den Tagesordnungspunkt in die nächste Gemein

Nach längerer Diskussion über den Beschlussantrag stellt Herr Bergner den Antrag, den Tagesordnungspunkt in die nächste Gemeindevertretersitzung zu verschieben.

Zur Abstimmung erklärt Frau Bohnebuck sich befangen, stimmberechtigt sind 26 Gemeindevertreter.

Dafür: 7

Dagegen: 17

Enthaltungen: 2

Der Antrag auf Zurückstellung ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straße „Mühlenbecker Damm“ auf Grundlage der Genehmigungsplanungen HP-956-07 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 5,50 m, ab „Am Findelstein“ bis Bauende 4,75 m.

·         Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen.

·         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·         Weiterführung des Gehweges.

·         Erneuerung der Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 790 T€. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 3,75 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche für den Straßenbau, die Herstellung eines Gehweges und die Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatz beträgt 55,00 € für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

(Frau Bohnebuck erklärt sich befangen, 26 Stimmberechtigte)

Zustimmung:            17

Ablehnung:            7

Enthaltung:            2